Wien. Im Justizausschuss des Nationalrats nahmen die Neos Österreichs Gerichtsgebühren ins Visier – als die höchsten in der EU. Und die Grünen wollen die Position von Unfallopfern verbessern, indem eine unabhängige Kontrolleinrichtung für die Gerichtsgutachter eingeführt wird. Denn die sind ihrer Meinung nach derzeit nicht ausreichend qualifiziert.
Nicht zufrieden mit der faktischen Position von Unfallopfern in Gerichtsverfahren zeigten sich die Grünen, wobei Albert Steinhauser mit seiner Kritik bei den Sachverständigen ansetzt. In einem Entschließungsantrag schlug der Justizsprecher der Grünen die Schaffung einer unabhängigen Kontrolleinrichtung zur fachlichen Überprüfung von Sachverständigengutachten sowie die Verbesserung der Ausbildung und Zertifizierung von Gerichtsgutachtern nach internationalen Qualitätsstandards vor.
Auch sollten u.a. eine klare Sanktionierung der Gutachter bei Verletzung der Unparteilichkeit sowie Unvereinbarkeitsbestimmungen für Gutachter Einzug ins Gesetz finden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Kritik an den Gerichtsgebühren
Österreich habe EU-weit die höchste Gebührenbelastung, stellte Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak fest und warf einen kritischen Blick auf die Gerichtsgebühren für Rechtsgeschäfte:
- Es sei in einem modernen Rechtsstaat nicht mehr nachvollziehbar, dass Ehepartner für die Errichtung eines Ehepakts eine Gebühr von einem Prozent ihres Vermögens entrichten müssen.
- Kein Verständnis hat Scherak auch für Mietvertrags- und Kaufvertragsgebühren, die seiner Einschätzung nach eine hohe finanzielle Belastung für Rechtsgeschäfte darstellen und nicht zuletzt auch einen Standort- und Wettbewerbsnachteil für Österreichs Unternehmen bedeuten.
In einem Initiativantrag fordert er die Streichung dieser Gebühren. Flankiert wird das Anliegen von einem weiteren Antrag, ein Konzept zur Deckelung der Gerichtsgebühren auf ein, wie es heißt, sozial verträgliches und dem internationalen Wettbewerb des Wirtschaftsstandorts Rechnung tragendes Ausmaß vorzulegen.
Wieso mehr Zeit für Briefe als für E-Mails?
Probleme orten die Neos auch bei der Behandlung von elektronischen und postalischen Eingaben bei Behörden. So müssen einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zufolge elektronische Eingaben spätestens am letzten Tag der Frist innerhalb der Amtsstunden einlangen, während postalische Eingaben auch dann als fristgerecht eingebracht gelten, wenn sie am letzten Tag der Frist bei der Post aufgegeben werden.
Damit sei die Frist im elektronischen Rechtsverkehr jedenfalls kürzer, klagt Scherak und fordert in einem Entschließungsantrag eine Gleichbehandlung von E-Mail und Schriftverkehr in Bezug auf die Rechtzeitigkeit des Einlangens.
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