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Business, Recht

Die wichtigsten Gründe für Privatkonkurs laut KSV

Wien. Der KSV1870 hat anhand der Daten des 1. Halbjahrs 2016 die Gründe für Privatinsolvenzen in Österreich untersucht. Bei fast einem Drittel handelt es sich um ehemalige Unternehmer, an zweiter Stelle stehe mit 17% die Arbeitslosigkeit. 

Der Anteil der ehemals Selbstständigen betrug 1995, bei Einführung des Privatkonkurses, noch 40 – 50%. In den Folgejahren ist er kontinuierlich gesunken und liegt im 1. Halbjahr 2016 bei exakt 30%, so die KSV-Analyse.

Ehemalige Selbstständigkeit als Pleitegrund

Warum der Anteil der Selbstständigen an den Privatkonkursen gesunken ist, weiß Hans-Georg Kantner, KSV1870 Leiter Insolvenz: „Die Abweisungen mangels Masse bei den Unternehmensinsolvenzen sind seit einigen Jahren relativ rückläufig und je mehr Insolvenzverfahren über Unternehmer eröffnet werden, desto weniger ehemalige Selbstständige mit Schulden.“

Der KSV fordere daher schon lange, dass über alle insolventen Unternehmen unverzüglich ein Verfahren eröffnet wird. „Dies würde Schuldenregulierung oder Sanierung deutlich erleichtern“, so Kantner.

Die Ursachen im Detail

Im Weiteren gliedert die KSV-Analyse die übrigen Hauptursachen für eine Privatpleite auf.

  • Einkommensreduktion (22%): Wofür jemand Schulden macht, ist seine bzw. des Kreditgebers Privatsache. Wenn jedoch ein Umstand eintritt, der dieses Einkommen sinken lässt, dann können diese Schulden oft sehr rasch nicht mehr pünktlich bedient werden, heißt es weiter. Mit 17% der Ursachen rangiert die Arbeitslosigkeit als größte Einzelursache auf dem zweiten Platz der Insolvenzgründe. Das Scheitern bzw. das Fehlen eines Broterwerbs sind also in Summe für fast 47% aller Schuldenregulierungsfälle verantwortlich. Persönliche Ursachen anderer Art rangieren deutlich abgeschlagen.
  • Verschulden – Vorsatz (19%): In diesen Cluster fallen die eigene Leistungsüberschätzung bei der Geldaufnahme (8,6%) und der leichtfertige Umgang mit Geld (8,7%). Beide Gründe sind eng verwandt, denn nicht selten wird das aufgenommene Geld in Dinge gesteckt, die entweder gar nicht oder in bescheidenerem Umfang benötigt würden. Das geht vom Auto bis zum Haus; von der Urlaubsdestination bis zur Hochzeit der Kinder, so der KSV. Spekulation oder Kreditaufnahmen, bei welcher die Kreditwürdigkeit vorsätzlich besser dargestellt wird, als sie in Wahrheit ist, spielen kaum eine Rolle. Generell wird die Bonität von Kreditnehmern recht genau geprüft. Die Kredite, die eigentlich nicht vergeben hätten werden dürfen, werden als Umschuldungskredite an anständige Menschen vergeben, die aber besser beraten wären, ihre noch niedrigen Schulden zu regulieren, statt mit noch mehr Geld in eine noch dunklere Zukunft zu segeln, wie es heißt.
  • Lebenskrisen (12%): Das Besondere am Leben ist, dass es manche Prüfungen bereithält. Können diese nicht gemeistert werden, kann das auch finanzielle Auswirkungen haben. Lebenskrisen haben die Eigenschaft, dass sie die persönliche Leistungsfähigkeit sehr in Anspruch nehmen und den Betroffenen die Fähigkeit nehmen, berufliche Pflichten und Möglichkeiten wahrzunehmen. Scheidung (5%) und sonstige Schicksalsschläge, wie z. B. Erkrankung (6%) sind die Hauptträger dieser Krisen.
  • Persönliche Probleme der Schuldner (11%): Nicht jedem, der sich verschuldet, ist es gegönnt, über die Laufzeit seiner Rückzahlungsverpflichtung gesund und leistungsfähig zu bleiben. Mit knapp 11% sind diese Probleme Ursache dafür, dass Menschen – hier vor allem Männer – den Unbilden des Lebens nicht mehr die Stirn bieten können. Die nicht bewältigten Schulden sind dann nur mehr ein Aspekt des Problems. Drogen, Spielsucht, Gefängnisaufenthalte usw. sind einige Beispiele für diesen Ursachencluster.
  • Lasten aus dem Familienbereich (7%): Das offizielle Österreich beklagt seit Jahrzehnten, dass die Geburtenrate zu gering sei. Zugleich werden jedoch die Kosten einer Familie in Österreich nicht oder viel zu wenig von der Öffentlichkeit anerkannt oder gar honoriert. Speziell kinderreiche Familien mit nur einem Verdiener können ein Lied davon singen. Daher sei es fast überraschend, dass diese Lasten eine eher untergeordnete Rolle bei den Insolvenzursachen einnehmen – mit knapp 5% ist die Haftungsübernahme für nahe Angehörige zu nennen. Bekanntlich geben manchmal die Ehepartner von Unternehmern solche Haftungen ab; Nicht selten scheitern Unternehmen und Ehe – die Haftung aber bleibt bestehen, so der KSV.

Das Schuldenregulierungsverfahren

Vor 1995 konnten sich Unternehmer nur über einen Zwangsausgleich oder Ausgleich mit Mindestquoten von 20% bzw. 40% entschulden, bei einer maximalen Zahlungsfrist von zwei Jahren. Diese Art der Schuldentilgung sei nur leistbar, wenn das Unternehmen fortbesteht.

In Österreich versuchen viele, diesen Weg der Schuldenrestrukturierung (heute Sanierungsplan) zu gehen, heißt es weiter: Gelinge das nicht oder muss das Unternehmen aus anderen Gründen geschlossen werden, bleibe ein – meist enorm schnell wachsender – Schuldenberg.

Am 1. 1. 1995, als das Instrument des Privatkonkurses als Entschuldungsmöglichkeit ohne Mindesterfordernis und sogar ohne Zustimmung der Gläubiger (in diesem Fall aber mit einem Mindesterfordernis von nur 10 %) in Kraft trat, gab es in Österreich nach offiziellen Studien ca. 80.000 Personen, die zahlungsunfähig waren und einer Entschuldung bedurften.

Mittlerweile wurden schon über 120.000 Verfahren eröffnet, die eine ausgesprochen hohe Erfolgsrate aufweisen, so der KSV: In ca. 73% aller Verfahren kam es zu einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern mittels Zahlungsplan (der Vergleichswert in Deutschland sei 2%). In den übrigen Fällen erfolgten Abschöpfungsverfahren, die zu ca. 85% mit einer Restschuldbefreiung endeten.

KSV-Experte Kantner zur Reform des Privatkonkurses: „Seit mittlerweile bald 10 Jahren fordert die Sozialpolitik eine Rechtsreform, die der Überschuldung der natürlichen Person entgegenwirken bzw. die Phänomene dämpfen soll. Dabei stehen Zinsregeln, Anrechnung von Teilzahlungen, Inkassogebühren genauso im Raum, wie eine Reform des Entschuldungsrechtes. Die Sozialpolitik konnte sich jedoch bis zum heutigen Tag nicht durchringen, einen Reformschritt mitzutragen, der tausenden Verschuldeten eine Erleichterung und bessere Chancen auf Schuldenregulierung gebracht hätte. Obgleich es bereits 2007 und 2008 einen durchaus tragfähigen Kompromiss für eine Reihe von sinnvollen und zweifellos in Summe auch wirksamen Maßnahmen gab, möchte sie weiterhin die Nullquote gesetzlich verankert sehen.“

Das Verfahren in Österreich sei allerdings auf dem Fundament errichtet, dass Schulden nur mit Zahlungen reguliert werden, und nicht – wie z. B. in Deutschland – auch mit bloßem Wohlverhalten.

Daher funktioniere Entschuldung hierzulande eben auch nur für Schuldner, die ihren Gläubigern etwas zahlen wollen und können. Ein OGH-Urteil des Vorjahres bestätige, dass es keine absolute Mindestquote gibt. Das bedeute, dass auch ohne deren Erreichung eine Restschuldbefreiung durch richterlichen Spruch (nach Billigkeit) erteilt werden kann, so Kantner.

Link: KSV

 

 

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