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Recht

VfGH erlaubt Mietzinsabschlag für Gründerzeitviertel

Wien. Darf das österreichische Mietrecht einen Lagezuschlag in „Gründerzeitvierteln“ ausschließen? Vermieter klagten mit prominenten Wirtschaftsanwälten dagegen. Doch der Verfassungsgerichtshof winkt ab und begründet das vor allem sozialpolitisch.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die von mehreren Hauseigentümern (Vermietern) eingebrachten Anträge auf Aufhebung von Bestimmungen des Richtwertgesetzes und des Mietrechtsgesetzes abgewiesen, teilt das Höchstgericht mit (G 673/2015 ua.).

Wohnen in Gründerzeitvierteln

  • Das grundsätzliche Verbot der Vereinbarung eines Lagezuschlages für Mietwohnungen in „Gründerzeitvierteln“ (§ 2 Abs. 3 Richtwertgesetz) liegt im öffentlichen Interesse, so der VfGH. Es dient nämlich dem sozialpolitischen Ziel, Wohnen in zentrumsnaher städtischer Lage zu Preisen zu ermöglichen, die es auch Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen erlauben, ihren Wohnbedarf in dieser Lage angemessen zu decken, heißt es.
  • Abgesehen davon bleibe die Vereinbarung eines Lagezuschlages zulässig, wenn ein ursprüngliches „Gründerzeitviertel“ durch bauliche Veränderungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages zu einer Wohnumgebung geworden ist, die nicht mehr als „Gründerzeitviertel“ anzusehen ist.

Nach dem Mietrechtsgesetz (§ 16 Abs. 7) vermindert sich der höchstzulässige Hauptmietzins im Fall eines befristeten Mietvertrages pauschal (unabhängig von der Dauer der Befristung) um 25%. Der Verfassungsgerichtshof sieht in dieser Regelung einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Vermieters an der Verfügbarkeit der Wohnung und dem Interesse des Mieters an einem gesicherten Bestandrecht, mit dem der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat.

Die Anwälte und die Reaktionen

Das Urteil des Höchstgerichts wurde einer Reihe prominenter Wirtschaftskanzleien bzw- anwälte zugestellt, darunter Dorda Brugger Jordis, Wolfram Proksch u.a. Als Vertreter beteiligter Parteien werden die Rechtsanwälte Christian Schmaus und Manfred Aron genannt.

In einer ersten Reaktion sieht sich AK Präsident Rudi Kaske durch das Urteil bestätigt: „Die eigenen vier Wände werden immer teurer und vor allem für junge Menschen schwer finanzierbar. Daher braucht es dringend ein einfaches, einheitliches Mietrecht mit gesetzlichen Obergrenzen.“ Er fordert Justizminister Brandstetter auf, in Sachen Mietrechtsreform nun tätig zu werden (dieser hat in der Vergangenheit betont, mangels Konsens der politischen Lager genau dies nicht tun zu können, Anm.). Auch Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig zeigt sich öffentlich erfreut. Vermieter warnen freilich vor einer Rückkehr zu den (illegalen) hohen Ablösen früherer Jahre.

Link: VfGH

 

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