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Business, Finanz, Recht

FMA erlaubt ab 2017 die Videoidentifizierung

Wien. Ab 1. Jänner 2017 wird Online-Videoidentifikation für Finanzgeschäfte zulässig: Roman Hager von WMWP analysiert die Auswirkungen.

Was in Deutschland längst erlaubt ist, wird nun auch in Österreich möglich: Die Video-Identifizierung bei Bankgeschäften. Vor kurzem hat die FMA angekündigt, diese Methode ab 1. Jänner 2017 hierzulande zu erlauben. In einer Aussendung zeigt sich Franz Rudorfer, Sparten-Geschäftsführer der WKO, über die Maßnahme erfreut: Dass die Videoidentifizierung nun rasch zur Verfügung stehe, sei ein „weiteres Beispiel der guten Zusammenarbeit zwischen FMA und Kreditwirtschaft“. FMA-Vorstand Helmut Ettl sieht die Methode als Weiterentwicklung des Systems für den Kampf gegen Geldwäsche.

In Deutschland war die Videoidentifizierung bereits bisher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt. Schätzungen zufolge nutzen im Nachbarland monatlich rund 100.000 Personen diese Möglichkeit.

Weiteres Verfahren

In Österreich waren bisher drei Verfahren zulässig:

  • elektronische Signatur,
  • Brief-Verfahren und
  • Zahlung via Referenzkonto.

Roman Hager, Senior Counsel bei WMWP Rechtsanwälte in Wien, begrüßt die weitere Möglichkeit der Identifizierung: „Die Finanzbranche hat Interesse an der Zulässigkeit dieses Verfahren, da sie sich dadurch Kostenersparnisse erwartet.“

Das sei insbesondere für viele Geschäftsmodelle von Fin-Tech Unternehmen von Bedeutung, da diese in der Regel mit sehr dünnen Margen arbeiten. „Dort zählt jeder Cent.“ Hager, der Banken und FinTech-Unternehmen berät, hat aber auch Verständnis dafür, dass die Aufsichtsbehörden mit diesen Verfahren nicht übermäßig glücklich sind: „Denn die Feststellung der Authentizität eines Ausweises über eine Videoleitung ist mit Risiken verbunden.“ Bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang, dass die deutsche BaFin beim Videoidentverfahren zuletzt ein wenig zurückgerudert war – sehr zum Ärger der FinTechs.

Generell glaubt Roman Hager ohnedies, dass sich dieses Verfahren durch die technische Weiterentwicklung überleben werde. „Die Identifikation von Personen wird über andere Verfahren einfacher, schneller, sicherer und kostengünstiger möglich sein“, meint er.

Link: FMA

Link: WMWP Rechtsanwälte

Link: BaFin (Deutschland)

(rp)

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