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Business, Recht

Kleine Ökostromnovelle wird auf den Weg gebracht

Wien. Der Wirtschaftsausschuss im Parlament schickt die kleine Ökostromnovelle ins Plenum: Die Große Ökostromnovelle soll bis Ende des Jahres am Tisch liegen. 

Der Wirtschaftsausschuss hat die sogenannte kleine Ökostromnovelle mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP auf den Weg in das Nationalratsplenum gebracht, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Das Ökostrom-Novellenpaket enthält u.a. eine Aufstockung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen und ermöglicht künftig die gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern.

Zuversichtlich zeigten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, dass ein gemeinsamer Gesetzesentwurf für die große Ökostromnovelle wie geplant bis Ende des Jahres am Tisch liegt.

Kleine Ökostromnovelle soll Verwaltungsvereinfachungen bringen

Das Ökostrom-Novellenpaket sieht Änderungen bei einer Reihe von Gesetzen vor. Neben dem Ökostromgesetz selbst gibt es Neuerungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG), im Gaswirtschaftsgesetz und Anpassungen des KWK-Punkte-Gesetzes und des Energie-Control-Gesetzes.

Neben Verwaltungsvereinfachungen werden mit der Novellierung auch Anpassungen des Fördervolumens von Anlagen vorgenommen.

Im Sinne der Entbürokratisierung wird etwa eine Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann nur noch bei rohstoffabhängigen Anlagen nötig sein. Die Verfallsfrist für bereits eingereichte Anträge, die noch auf eine Förderung warten, wird von drei auf vier Jahre erstreckt. Beim Unterstützungsvolumen soll der sogenannte Resttopf ab 2018 von 13 Mio. € auf 12 Mio. € reduziert werden, mit der damit freiwerdenden Million wird das Förderkontingent für Kleinwasserkraft von derzeit 1,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € aufgestockt. Die Mittel für Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen werden darüber hinaus von jährlich 16 Mio. € auf 20 Mio. € erhöht.

Ab 2018 wird für neue Biogasanlagen kein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen mehr zur Verfügung stehen. Was Photovoltaikanlagen betrifft, ist eine Verkürzung der Errichtungsfrist von zwölf auf neun Monate geplant. Antragsteller von Photovoltaikanlagen haben zudem binnen drei Monaten die Bestellung der Module nachzuweisen.

Solarstrom für Mehrfamilienhäuser

Die Änderungen im ElWOG zielen darauf ab, die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden zu ermöglichen. Dabei soll aber kein Zwang zur Teilnahme entstehen, die erzeugte Energie und die damit verbundenen Betriebskosten werden vielmehr zwischen jenen Teilnehmern, die sich für die gemeinsame Nutzung entscheiden, vertraglich aufgeteilt.

Die Erzeugungsanlage werde zudem über einen eigenen Zählpunkt an die Hauptleitung angeschlossen, die Messung erfolgt durch einen Smart Meter oder einen Lastprofilzähler.

Die Grünen drängen darauf, mit der geplanten großen Novelle so viel Ökostrom wie möglich ins Netz zu bringen. Geht es nach der Oppositionsfraktion, ist nun aufgrund der niedrigen Ökostromkosten sowie Zinsen ein geeignetes Zeitfenster dafür.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner entgegnete auf FPÖ-Kritik, dass mit den geplanten Novellen auf negative Entwicklungen bei den Strompreisen und Verwerfungen im System eingegangen werde. Angebot und Nachfrage müssten etwa nach einer Überförderung in Deutschland wieder in Einklang gebracht werden. Die Änderungen im Ökostromgesetz seien eine ausgewogene und seriöse Vorgangsweise.

Link: Parlament

 

 

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