Open menu
Recht

Parship muss seine Verlängerungs-Mails ändern, so VKI

Wien. Der VKI hat die Vertragsbedingungen der Partnerbörse Parship kritisiert, nun sieht er sich vor dem OLG Wien punkten: Die dezente Vertragsverlängerung per E-Mail ist unzulässig.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) bestätige das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstrittene Urteil gegen Parship: Ein nichtssagendes E-Mail mit einem Link, dem weitere Informationen entnommen werden könnten, stelle keinen ausreichenden Hinweis auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung dar.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig

Worum es geht

Parship bietet befristete kostenpflichtige Mitgliedschaften an, die sich jedoch solange um jeweils 12 Monate verlängern, bis der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigt. Damit es zu einer solchen automatischen Vertragsverlängerung kommen kann, verlangt das Konsumentenschutzgesetz zuvor einen „besonderen“ Hinweis auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und auf die ohne Kündigung erfolgende automatische Vertragsverlängerung, so der VKI.

Das von Parship zu diesem Zweck versandte E-Mail enthalte weder im Betreff noch im Text einen Hinweis auf den Eintritt dieser Folgen, sondern lediglich einen Link, der auf die Parship-Startseite führt, wo man sich zunächst einloggen muss, um weitere Informationen abrufen zu können. Das ist nicht ausreichend, urteilte das OLG Wien.

Die gesetzlich vorgesehene Warnfunktion kann die Nachricht nur dann erfüllen, wenn sie die Aufmerksamkeit des Adressaten erregt. Dafür seien eine aussagekräftiger Betreffzeile und eine Information im Text des E-Mails erforderlich.

„Wer einen Hinweis auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist derart versteckt erteilt, spekuliert geradezu darauf, dass dieser übersehen wird, damit es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Das Oberlandesgericht Wien hat nun klargestellt, dass die Warnfunktion des Hinweises nicht untergraben werden darf“, so VKI-Spezialistin Laura Ruschitzka.

Parship (die PE Digital GmbH) kann gegen die Gerichtsentscheidung noch außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erheben.

Musterbrief für Konsumenten

Betroffene, die den Ablauf der Kündigungsfrist übersehen haben, weil sie lediglich durch ein solches Erinnerungs-E-Mail benachrichtigt wurden, können die  Rückerstattung des verrechneten Entgelts verlangen, wenn sie die Dienste von Parship nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben, so der VKI: Er stellt dafür einen Musterbrief online zur Verfügung.

Link: VKI-Rechtsportal

 

Weitere Meldungen:

  1. noyb von Max Schrems jagt jetzt auch Banken wegen Zinsregeln
  2. VSV holt sich Lizenz zur Verbandsklage, droht Verbund und EVN
  3. Der OGH streicht einer Kinderkrippe die Servicepauschale
  4. Bank Austria zahlt Fonds-Provisionen an die Kunden zurück