Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tech

AGBs werden meist ungelesen akzeptiert, so D.A.S.

Datenschutz-Studie. Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat unter die Lupe genommen, wie die Österreicher mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet umgehen, und kann es nicht gutheißen. Nachbessern müssen aber vor allem die Unternehmen – wegen der bevorstehenden strengen EU-Regeln.

Die meisten Österreicher empfinden das Lesen der AGB als zu mühsam, deshalb werden sie meist ungelesen akzeptiert, heißt es.

In der repräsentativen Studie zum Thema Datenschutz im Internet wurde bestätigt, dass das Onlineverhalten der heimischen Bevölkerung unvorsichtig ist:

  • So gaben mehr als 80 Prozent der Befragten an, dass im Internet und speziell bei Suchmaschinen persönliche Daten preisgeben werden, ohne sich viele Gedanken über Datenschutz zu machen.
  • Und das, obwohl rund 78 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass Unternehmer viele persönliche Daten erheben und diese ohne Wissen der Internetbenutzer verarbeiten.

Keine Vorgaben für Gestaltung

Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für E-Commerce und Internetrecht (e-center) erstellt und vom Marktforschungsinstitut Telemark Marketing durchgeführt.

Als ein Problem erachtet Univ.-Prof. Wolfgang Zankl, Geschäftsführer e-center, dass es derzeit keine eindeutigen Vorgaben für die Gestaltung von AGB gebe, „was für Unternehmen allerdings nicht als Freibrief für die Gestaltung schwer lesbarer Bedingungen verstanden werden sollte. Vielmehr kann diese weitgehende Gestaltungsfreiheit als Möglichkeit transparenter, überschaubarer und damit kundenorientierter Bestimmungen angesehen werden“, so Zankl weiter.

Dies gelte umso mehr im Hinblick auf die Ergebnisse der Studie, die den Wunsch der befragten Verbraucher nach „lesbaren“ AGB sehr deutlich zeige.

Verwendung von personenbezogenen Daten in AGB

„Da viele Konsumenten AGBs im Internet ungelesen akzeptieren, erlauben sie Unternehmen, die personenbezogenen Daten zu verwenden. Das wird aber dann brisant, wenn auch die unbewusste Zustimmung zur Weitergabe an Dritte damit verbunden ist“, informiert Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Nur knapp mehr als die Hälfte der befragten Personen sind aktuell der Meinung, dass persönliche Daten durch das Datenschutzgesetz ausreichend gesichert sind. Eine kommende EU-Verordnung möchte hier ansetzen.

Datenschutz-Grundverordnung: Beweislastumkehr

Ab 25. Mai 2018 müssen heimische Unternehmen die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) anwenden. Sie sieht zum Teil exorbitante Strafen bei Datenschutzverletzungen und diverse Verbesserungen des Datenschutzes gegenüber der bisherigen Datenschutz-Richtlinie vor. Diese ist aus dem Jahr 1995 und entspricht daher nicht mehr den Anforderungen der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft.

Neben einem Fokus auf Datensicherheit sollen die Rechte von Konsumenten bei der Datenverarbeitung und -verwendung gestärkt werden. „So darf dann die Einwilligung zur Datenverarbeitung in den AGBs nicht mehr in einem Unterpunkt stehen, der leicht überlesen wird. Man kann hier durchaus von einer Beweislastumkehr sprechen, weil das datenverarbeitende Unternehmen nachweisen muss, dass die Person eine Einwilligung ausdrücklich erteilt hat“, warnt Loinger.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat in Sachen DSGVO übrigens eine Checkliste für Betriebe veröffentlicht.

Link: D.A.S.

 

Weitere Meldungen:

  1. Rückkauf der Lebensversicherung: Ein Drittel der Beschwerden erfolgreich
  2. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case
  3. Ergo Versicherung: „Digital Transformation Days“ zeigen IT-Trends
  4. Peter Hanke wird Country Manager Austria bei Fortinet