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Recht

Causa Grasser wird Österreichs nächstes Gerichts-Epos

Wien. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entschieden: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte müssen sich wegen Korruptionsvorwürfen rund um den Verkauf von Buwog-Wohnungen und Linzer Terminal Tower vor Gericht verantworten.

Nach monatelanger Prüfung der rund 800 Seiten starken Anklageschrift wurde dem Einspruch der Angeklagten in einigen Punkten stattgegeben, in anderen aber die Anklage bestätigt.

Karl-Heinz Grasser und auch die meisten der übrigen Verdächtigten wiesen die Vorwürfe öffentlich bisher stets zurück; selbstverständlich gilt für sie alle die Unschuldsvermutung.

Teilweise abgewiesen, teilweise bestätigt

Im Folgenden die Veröffentlichung des OLG Wien im Wortlaut:

Causa „BUWOG“ und „Terminal Tower Linz“: Das Oberlandesgericht Wien hat über die Anklageeinsprüche entschieden.

I. Die Anklage der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) umfasst im Wesentlichen vier Komplexe:

  1. Erteilung des Zuschlags bei der Auswahl eines Investmenthauses für den nachfolgenden Verkaufsprozess der Bundeswohnbaugesellschaften (BWBG);
  2. Veräußerung des Geschäftsanteils des Bundes an vier BWBG, darunter die BUWOG, (und der Forderungen aus den diesen Gesellschaften gewährten Bundeswohnbaudarlehen) an ein bestimmtes Bieterkonsortium, das dafür ein Prozent des Verkaufspreises, somit EUR 9,61 Mio. gezahlt haben soll;
  3. Unterlassene Erlösmaximierung beim Verkauf der BWBG durch einen Gesamtverkauf;
  4. Einmietung von Finanzdienststellen im Terminal Tower Linz, wofür EUR 200.000 geflossen sein sollen.

II. Zu den Komplexen 2. und 4. und den damit zusammenhängenden Sachverhalten wies das Oberlandesgericht die Anklageeinsprüche ab.

III. Zum Komplex 1. wurde das Verfahren gegen Mag. G. und zwei weitere Angeklagte, die keinen Einspruch erhoben hatten, eingestellt, weil die Dringlichkeit des Verdachts und das Gewicht der zur Last gelegten Taten trotz hinreichend geklärten Sachverhalts nicht ausreichten, um eine Verurteilung für möglich zu halten; 15 Jahre nach dem angenommenen Tatzeitraum ist von weiteren Ermittlungen eine Intensivierung des Verdachts nicht zu erwarten. Das bedeutet, dass ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter, der nur von diesem Punkt betroffen war, nun nicht weiter verfolgt wird.

IV. Zum Komplex 3. wurde die gegen Mag. G. erhobene Anklage zurückgewiesen, wodurch das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet wird. Der Sachverhalt erwies sich als nicht so weit geklärt, dass derzeit eine Verurteilung nahe liegt.

V. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts erlaubt keine Rückschlüsse darauf, ob die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Taten begangen haben. Ob sich der Verdacht zu einem Schuldnachweis verdichten lässt, bleibt dem – nach den Grundsätzen der Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und freien Beweiswürdigung – erkennenden Schöffengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien (zwei Berufsrichter/innen, zwei Schöff/inn/en) vorbehalten.

Laut Medienberichten wird der Start der Hauptverhandlung nicht vor dem Sommer erwartet.

Link: OLG Wien

 

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