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Recht, Tipps

Wo beim Handy im EU-Ausland Zusatzkosten drohen

Wien. Wer heuer seinen Sommerurlaub etwa in Italien verbringt, sollte für die Handynutzung meist nicht mehr zahlen als zu Hause. Doch Vorsicht: Vom neuen EU-Grundsatz „Roam like at home“ gibt es viele Ausnahmen, warnt die AK.

Wer überwiegend im Ausland telefoniert und surft, muss mit Zuschlägen rechnen. Die Anbieter können zudem die zuschlagsfrei nutzbare Datenmenge bei bestimmten Tarifen beschränken, so die Arbeiterkämmerer.

Die Ausgangsbasis

Die Roamingzuschläge im EU-Ausland werden grundsätzlich mit 15. Juni 2017 fallen. Anbieter dürfen ihren Kunden dann in der Regel keine zusätzlichen Entgelte fürs Telefonieren, Surfen oder für SMS berechnen.

Die von der EU verordnete Devise „Roam like at home“ gilt für KundInnen in der EU plus Norwegen, Liechtenstein und Island, wenn sie die Verordnung national umsetzen. Aber Achtung: Das völlige Aus für Extrakosten bedeutet das nicht in jedem Fall. Unter anderem soll eine zweckwidrige Nutzung wie der Erwerb einer SIM-Karte im günstigeren Ausland, um sie daheim zu verwenden, verhindert werden.

Was sich heuer laut AK bei EU-Auslandsgesprächen, SMS und im Web ändert:

  • Freieinheiten gelten auch im EU-Ausland: Bei Tarifen mit inkludierten Minuten, SMS und Datenvolumen ist die Nutzung im Ausland zu denselben Bedingungen möglich wie daheim. Das bedeutet: Auch beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.
  • Roamingzuschläge bei überwiegendem EU-Aufenthalt: Wer sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhält und dort überwiegend Roamingdienste nutzt, darf vom Anbieter verwarnt werden und muss innerhalb von zwei Wochen „faire Nutzung“ (das heißt: überwiegende/r Aufenthalt oder Nutzung im Inland) nachweisen, sonst können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Roamingzuschläge bei „loser“ Bindung: Wer seinem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine „starke Bindung“ zu Österreich (etwa gewöhnlicher Aufenthaltsort) nachweisen kann, dem können Zusatzkosten verrechnet werden.
  • Roamingzuschläge bei manchen Tarifen ab einem gewissen Datenverbrauch: Betroffen sind Tarife mit unlimitiertem (auch gedrosselten) Datenvolumen und solche, bei denen die in der Pauschale enthaltenen Gigabytes günstiger sind als der Anbieter-Großhandelspreis. Sie werden von derzeit 7,70 Euro pro Gigabyte bis 2022 schrittweise auf 2,50 Euro gesenkt. Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnet. Eigene Rechenkunst ist nicht nötig: Der Anbieter muss seine Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.
  • Roaming muss es nicht immer geben: Die Handyanbieter sind nicht verpflichtet, ihren Kunden Roamingdienste anzubieten. Vor allem Diskontanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten davon Abstand nehmen.

Link: AK Wien

 

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