Wien. Nach einer Last-minute-Einigung zwischen Koalition und Grünen zur notwendigen Zweidrittelmehrheit beschloss der Nationalrat jetzt einstimmig die lange verhandelte, sogenannte kleine Ökostromnovelle.
Das Paket wurde durch einen gemeinsam eingebrachten Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen um Förderungen für Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Windkraft und Biogasanlagen ergänzt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Was jetzt kommt
Grundsätzlich geht es im Ökostrom-Novellenpaket um Änderungen bei einer Reihe von Gesetzen: Neben dem Ökostromgesetz sind Neuerungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG), im Gaswirtschaftsgesetz und Anpassungen des KWK-Punkte-Gesetzes und des Energie-Control-Gesetzes vorgesehen.
- Damit soll es nun unter anderem im Bereich der Photovoltaik einen neuen Fördertopf für Investitionen in Anlagen und Speicher in der Höhe von 30 Mio. € für die Jahre 2018 und 2019 geben.
- Dazu kommt etwa eine Sonderförderung für Kleinwasserkraft in der Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018.
- Für Biogasanlagen der effizienteren zweiten Generation werden 11,7 Mio. € pro Jahr für fünf Jahre bereitgestellt, wobei die Verträge auf drei Jahre Laufzeit beschränkt sind.
- Ein Sonderkontingent für die Windkraft umfasst den Betrag von 45 Mio. €.
Enthalten sei im Paket ein substanzieller Abbau der Warteschlange bei Wind- und Kleinwasserkraft und zusätzliche Mittel für die Photovoltaik. Außerdem werden Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern möglich sein und Biogasanlagen mit ökologischen Kriterien weiter existieren.
Link: Parlament