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Recht

Schönherr hilft der Tiwag bei Kraftwerksbau Kühtai

Christian Schmelz ©Schönherr

Innsbruck. Wirtschaftskanzlei Schönherr hat für die Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) einen Etappensieg auf dem Weg zum Bau des Speicherkraftwerks Kühtai errungen. Bürgerinitiativen wollen berufen.

Konkret hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) jetzt das Tiwag-Bauvorhaben unter Vorschreibung zusätzlicher Maßnahmen rechtskräftig genehmigt, heißt es weiter.

Kraftwerksprojekt Kühtai

Das Projekt Kühtai besteht im Ausbau der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz um einen weiteren Speicher, um zusätzliche Beileitungen aus dem rund 20 km entfernten Stubaital und um ein zusätzliches Kraftwerk. Es ist eines der größten Wasserkraftvorhaben Österreichs; das Investitionsvolumen beträgt laut den Angaben rund 500 Mio. Euro.

„Das Erkenntnis des BVwG zeigt, dass die Beschwerden der Umweltorganisationen sowie die Befürchtungen der Tourismusindustrie im Stubaital unbegründet waren. Gleichzeitig wurde neuerlich betont, wie wichtig das Vorhaben SKW Kühtai für die Energiewende in Österreich ist“, meint Schönherr-Partner Christian Schmelz, der die Tiwag im UVP-Genehmigungsverfahren vertritt und die Federführung des Beratungsteams hat.

Im Schönherr-Team waren weiters Philipp Strondl (Rechtsanwaltsanwärter; Regulatory) und Christoph Cudlik (Rechtsanwaltsanwärter; Regulatory).

Für Schmelz ist Kühtai ein weiteres Mandat der Kategorie umstrittene Großbauten: Zuletzt errang er für den Flughafen Wien die Aufhebung des Bauverbots der 3. Piste durch den Verfassungsgerichtshof. Freilich geben sich die Gegner nicht geschlagen: So haben Bürgerinitiativen bereits angekündigt, gegen die Genehmigung des BVwG für Kühtai in Revision gehen zu wollen.

Link: Schönherr

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