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Business, Recht, Tipps

Ihr Flug bei Air Berlin ist weg? Was zu tun ist

©ejn

Umbuchung. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Tipps für gestrandete Air Berlin-Reisende: So können Sie Ihren Flug umbuchen und die Forderung anmelden. 

Das Insolvenzverfahren für Air Berlin wurde am 1. November 2017 am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) bietet nun Konsumenten Tipps, wie Forderungen angemeldet werden können. Die Chancen auf eine Auszahlung dürften allerdings gering sein, so das EVZ. Doch immerhin gibt es Möglichkeiten.

Wo und wie können Verbraucher ihre Insolvenzforderungen geltend machen?

Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter die AUA, Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen, lautet der erste Tipp des EVZ: Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Lufthansa-Konzerns, der ja den Löwenanteil der Air Berlin übernimmt (dazu Näheres weiter unten).

Der zweite Tipp betrifft die Geltendmachung gegenüber Air Berlin selbst: Verbraucher können ihre Ansprüche bis 1. Februar 2018 im Insolvenzverfahren geltend machen.

Folgende Unterlagen und Angaben müssen laut EVZ eingereicht werden:

  • Höhe des Flugpreises
  • Begründung der Forderung (z. B. Annullierung, Verspätung, verweigertes Boarding, Gepäcksprobleme)
  • Höhe der Forderung und Kontodaten
  • Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum und -zeit, Flugnummer ABXXXX)
  • Air-Berlin-Beschwerdenummer (falls vorhanden)

Die vollständigen Angaben müssen laut EVZ schriftlich an den Insolvenzverwalter geschickt werden:

Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
Deutschland

Versuchen ist leicht, Erfolg haben schwer

Konsumenten benötigen für die Forderungsanmeldung keinen Rechtsanwalt. Realistisch betrachtet stehen die Chancen für einzelne Konsumenten, eine Auszahlung zu erhalten, jedoch eher schlecht, so die Europäischen Verbraucherschützer (die in Österreich übrigens beim VKI angesiedelt sind).

Im besten Fall bekommen Konsumenten eine Quote, also einen gewissen geringen Prozentsatz ihrer Forderung.

Für wen gelten die Angebote der Airlines für eine vergünstigte Neubuchung?

Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss und Eurowings bieten Air-Berlin-Kunden, die den Hinflug bereits konsumiert haben und deren Rückflug gestrichen wurde, neue Tickets zu vergünstigten Konditionen an.

Das Angebot gilt laut EVZ aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Verbraucher müssen vor dem Insolvenzantrag am 15.8.2017 bei Air Berlin gebucht haben
  • der annullierte Rückflug muss zwischen dem 28.10. und 15.11.2017 liegen
  • der neue Rückflug muss direkt über die Website der Airline gebucht und von dieser ausgeführt werden (Flugnummer LH, OS, LX oder EW)
  • innerdeutsche Flüge sind ausgenommen

Wieviel und wann

  • Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet.
  • Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15.12.2017 beantragt werden.

Mehr Informationen gibt es auf der Lufthansa-Website.

Link: EVZ (Flugreisen)

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