Wien. Österreichs Notare wünschen sich von der nächsten Bundesregierung Verbesserungen und gezielte Digitalisierung im Umgang mit den Ämtern.
Die Österreichische Notariatskammer habe auf Basis der täglichen Arbeit der aktuell 514 Notarinnen und Notare Empfehlungen zu den wichtigsten legislativen Themen für die kommende Bundesregierung erarbeitet, so Kammerpräsident Ludwig Bittner.
Was zu tun ist
Die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der GmbH-Gründung und des Verlassenschaftsverfahrens seien dabei zentrale zukunftsgerichtete Empfehlungen der Notariatskammer.
Die für die Republik leistbare Abschaffung des Gebührengesetzes bedeute eine spürbare Entlastung der Bürger wie auch der Wirtschaft und würde darüber hinaus auch den administrativen Aufwand in der Verwaltung deutlich senken, glauben die Notare.
Die Liste im Überblick
Im Detail wünschen sich die Notare Folgendes:
- Digitale GmbH-Gründung mit Beratung: Die Österreichische Notariatskammer empfiehlt die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH-Gründung im § 4a GmbH-G, die einen digitalen Workflow für die Gründer in Österreich ermöglicht. Das österreichische Notariat habe den digitalen Workflow für die GmbH-Gründung bereits in der Testphase und werde ab dem Jahr 2018 damit einsatzfähig sein.
- Digitalisierung des Verlassenschaftsverfahrens: Die Notariatskammer empfiehlt die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rollout des Zugriffs auf die „Verfahrensautomation Justiz“ für alle Notariate in Österreich. Die Abwicklung von Verlassenschaften betreffe fast jeden. Die rasche, effiziente und sichere Abwicklung unter Nutzung der aktuellen Technologien werde seit Jahren gefordert, derzeit läuft ein Probebetrieb. Dabei greife der Notar in seiner Funktion als Gerichtskommissär auf die „Verfahrensautomation Justiz“ (VJ) im Rahmen der Abwicklung von Verlassenschaften zu. Nun sollte der Probebetrieb auf Basis einer bereits bestehenden rechtlichen Regelung auf das gesamte Notariat in Österreich ausgerollt werden.
- Abschaffung des Gebührengesetzes: Man empfiehle zur Entlastung der Bürger wie auch der Wirtschaft die ersatzlose Abschaffung des Gebührengesetzes. Es sei ursprünglich als „Papierverbrauchssteuer“ konzipiert worden und in der digitalen Welt per se anachronistisch. Es sei aufwändig zu administrieren, ungerecht und auch unsozial. Darüber hinaus sei das geltende Gebührengesetz ein Hindernis bei der Schaffung von Rechtssicherheit – da das Gebührengesetz auf schriftliche Verträge abstellt, werden diese häufig nicht gemacht und darunter leidet die Rechtssicherheit z.B. von Eheleuten.
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