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Neue Aufsichtsräte für die Finanzmarktaufsicht FMA

FMA-Vorstände Helmut Ettl, Klaus Kumpfmüller ©FMA / Steinbach

Wien. Der Aufsichtsrat der FMA wird um zwei auf 8 Mitglieder erweitert: Bernhard Perner und Karin Turner-Hrdlicka ziehen ein. Operative FMA-Führungspositionen unterhalb des Vorstands werden künftig ausgeschrieben.

Der Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht (FMA) wird im Rahmen des parlamentarischen Maßnahmenpakets „Aufsichtsreform 2017“ (seit 3. Jänner 2018 in Kraft) aufgestockt: Er besteht nun zwingend aus acht (vorher sechs) stimmberechtigten Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Finanzministerium (BMF) und der Nationalbank (OeNB) ernannt werden.

Die Bestellungen der beiden neuen Mitglieder sind schon fix: Bernhard Perner (BMF) und Karin Turner-Hrdlicka (OeNB) ziehen ein.

Weiters besteht der FMA-Aufsichtsrat (so wie schon bisher) zusätzlich aus zwei nicht stimmberechtigten, kooptierten Mitgliedern, die die Wirtschaftskammer Oesterreich nominiert.

Aufgabe des Aufsichtsrats ist vor allem die Überwachung der Geschäftsführung der FMA. Operativ geleitet wird die Finanzmarktaufsicht von den beiden Vorständen Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Der neue Aufsichtsrat

Die Liste der FMA-Aufsichtsräte sieht damit ab sofort so aus:

  • MR Mag. Alfred Lejsek, Bundesministerium für Finanzen (Vorsitzender)
  • Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (Vorsitzender-Stv.)
  • DI Dr. Gabriela DE Raaij, Abteilungsleiterin Abteilung für Europäische Großbankenanalyse, Nationalbank
  • MMag. Elisabeth Gruber, Abteilungsleiterin Beteiligungen und Liegenschaften beim BMF
  • Mag. Andreas Ittner, Vize-Gouverneur der Nationalbank
  • DI Bernhard Perner, BMF
  • Dr. Beate Schaffer, BMF
  • Mag. Dr. Karin Turner-Hrdlicka, Nationalbank
  • Dr. Walter Knirsch, Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (kooptiert)
  • Dr. Franz Rudorfer, Bundessektion Bank und Versicherung, Wirtschaftskammer Österreich (kooptiert)

Neue Postenbesetzungen

Im Rahmen der „Optimierung der Organisation der FMA“ sind außerdem neue Regeln für die Besetzung von Leitungsfunktionen in Kraft getreten:

Demnach sind Leitungsfunktionen der zweiten Führungsebene der FMA künftig gesetzlich verpflichtend öffentlich auszuschreiben, für Leitungsfunktionen der dritten Führungsebene ist ein internes Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Lediglich bei kurzfristigen Vertretungen sowie Wiederbestellungen ist die nicht erforderlich.

Link: FMA

 

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