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Business, Recht

Gastbeitrag: Neue Kompetenzen für Schiedsgericht VIAC

Ria Kucera ©SCWP Schindhelm

Arbitration. Das Schiedsgericht der Wirtschaftskammer (VIAC) kann seit heuer auch bei innerösterreichischen Streitfällen entscheiden: SCWP Schindhelm-Anwältin Ria Kucera sieht in ihrem Gastbeitrag Vorteile.

Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (Vienna International Arbitral Centre, „VIAC“) ist eine der bedeutendsten Schiedsgerichtsinstitutionen in der CEE/SEE-Region. Das VIAC wurde 1975 gegründet und besteht daher nunmehr seit bereits über 40 Jahren.

Im Jahr 2017 wurden rund 60 neue Schiedsverfahren beim VIAC registriert. Die Abwicklung erfolgt rasch und kompetent, sowie – im Vergleich zu anderen Schiedsgerichtsinstitutionen – kostengünstiger.

Neue Zuständigkeit für VIAC

Bisher konnte das VIAC gemäß § 139 Abs 2 WKG aF (Wirtschaftskammergesetz) lediglich für Streitigkeiten mit internationalen Anknüpfungspunkten zuständig gemacht werden. Dh Streitigkeiten, die durch die Vereinbarung einer das VIAC zuständig machenden Schiedsklausel umfasst waren, wurden nur dann vom VIAC administriert, wenn

  • entweder eine der beiden Parteien bei Abschluss der Schiedsklausel ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs hatte; oder
  • es sich um eine Schiedssache internationalen Charakters handelte (siehe dazu Art 1 der Schiedsgerichtsordnung des VIAC 2013 („Wiener Regeln 2013“)).

Rein nationale Streitigkeiten wurden von den in den Länderkammern der Wirtschaftskammer eingerichteten Schiedsgerichten behandelt.

Diese Situation war für viele Praktiker und Unternehmer unbefriedigend, da die jahrzehntelange Erfahrung des VIAC mit der Administration von Schiedsverfahren in Österreich seinesgleichen sucht. Die Schiedsgerichte der Länderkammern der WKO konnten die Unternehmer vielfach nicht von der Vereinbarung einer Schiedsklausel überzeugen – wenn überhaupt in nationalen Streitigkeiten Schiedsklauseln vereinbart wurden, musste daher entweder auf die Ad-Hoc-Schiedsgerichtsbarkeit oder auf andere Schiedsgerichtsinstitutionen (zumeist ICC) ausgewichen werden.

Die Änderung des § 139 Abs 2 WKG durch BGBl I Nr 73/2017 ermöglicht es dem VIAC nunmehr, auch rein nationale Streitigkeiten zu administrieren. Dh die Vereinbarung einer Schiedsklausel, mit welchem das VIAC zuständig gemacht wird, ist nunmehr auch dann möglich, wenn beide Parteien ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

Textlich wurden diese Änderungen in den Wiener Regeln bereits umgesetzt – die adaptierten Wiener Regeln sind seit 01.01.2018 in Kraft und können bereit auf der Homepage des VIAC (viac.eu) in der deutschen Version abgerufen werden.

Neues Sekretariat des VIAC ab 01.01.2018

Passend zu den adaptierten Wiener Regeln ab 01.01.2018 finden auch personelle Veränderung im Sekretariat des VIAC ab dem Jahreswechsel 2017/2018 statt: Dr. Manfred Heider, seines Zeichens Generalsekretär des VIAC seit 2001, übergibt per 01.01.2008 das Amt des Generalsekretärs an seine bisherige Stellvertreterin (seit 2012), Dr. Alice Fremuth-Wolf, LL.M.

Stellvertreterin von Frau Dr. Fremuth-Wolf wird Dr. Elisabeth Vanas-Metzler, LL.M., bereits seit 02.10.2017 designierte Stellvertreterin von Frau Dr. Fremuth-Wolf, LL.M. und langjährige Expertin im Schiedsverfahrensrecht.

Autorin Mag. Ria Kucera ist Rechtsanwältin bei SCWP Schindhelm.

Link: SCWP Schindhelm

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