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Business, Personalia, Recht, Steuer, Veranstaltung

Neues zum Compliance Day 2018, VfGH und NHP

Kurz gemeldet. Für den Compliance Solutions Day 2018 gibt es jetzt den Zeitplan, Wirtschaftskanzlei NHP informiert Chefs über „Haftungsoptimierung“ und Anwalt Michael Rami wird Richter am Verfassungsgericht.

Zum 5. Compliance Solutions Day von LexisNexis u.a. werden heuer rund 300 Vertreter der Branche, Spezialisten und Lösungsanbieter erwartet, so die Veranstalter.

Die (kostenpflichtige) Veranstaltung findet am 20. September 2018 statt, und zwar wieder im Apothekertrakt von Schloss Schönbrunn in Wien; derzeit läuft eine Frühbucheraktion. Motto der Ausgabe 2018: „Sind wir bereit für die Compliance-Zeitenwende?“

Haftungsoptimierung in Unternehmen

Kanzlei NHP setzt auf „Kurzlehrgänge“ für Unternehmen: Peter Sander, Partner der Sozietät, zeigte dabei jetzt Gestaltungsmöglichkeiten bei der Haftungsoptimierung in Unternehmen auf.

Bei dem des 3-tägigen Kurzlehrgangs „Recht kompakt für Führungskräfte und Unternehmer/innen“ im Rahmen des WIFI-Management Forums klärte Sander als Teil eines Trainerteams über die Delegation verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeiten auf.

Die Vertreter der teilnehmenden Unternehmen sollten dabei Ideen und Optimierungspotenzial für ihren beruflichen Alltag mitnehmen, wie es heißt.

„Viele Unternehmen begehen den Fehler, die unterschiedlichen Haftungsebenen nicht richtig auch den jeweils zuständigen Personen zuzuordnen. Somit verbleibt ein Gutteil des Haftungsrisikos gebündelt beim handelsrechtlichen oder gewerberechtlichen Geschäftsführer. Dass es aber viel sinnvoller sein kann, die verwaltungsrechtliche Haftung für die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitszeit beim HR-Verantwortlichen oder jene für die Einhaltung von Bescheidauflagen zB beim Produktionsleiter anzusiedeln, wird gerne übersehen“, so Sander, der u.a. auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist.

Bei der Veranstaltung ging es außerdem um Vertragsrecht, Datenschutz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.

Der neue Höchstrichter

Die Entscheidung über die letzte freie Richterstelle am Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist gefallen: Der Bundesrat stimmte auf Vorschlag von FPÖ und ÖVP dafür, Rechtsanwalt Michael Rami für das Amt zu nominieren.

Rami sei ein anerkannter Jurist und eine herausragende Persönlichkeit und werde ein Gewinn für den Verfassungsgerichtshof sein, ist der Wiener FPÖ-Bundesrat Georg Schuster laut Parlamentskorrespondenz überzeugt. Auch ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer lobte den Bewerber ausdrücklich.

Bei der geheim durchgeführten Abstimmung erhielt Rami 29 von 53 abgegebenen Stimmen und damit nur eine knappe Mehrheit. 19 Stimmen entfielen auf Marcella Prunbauer-Glaser, 4 auf Veronika Cortolezis und eine auf Peter Lewisch.

Kritik kam von der SPÖ und den Grünen. Jürgen Schabhüttl (SPÖ/Burgenland) und Ewa Dziedzic (Grüne/Wien) kritisierten, dass die Nominierung Ramis parteipolitisch motiviert und dessen Wahl schon lange vor dem Hearing im Bundesrat festgestanden sei.

Beide Oppositionsparteien hätten zudem eine Frau als Nachfolgerin von Eleonore Berchtold-Ostermann bevorzugt, sie konnten sich mit ihren Wahlvorschlägen aber nicht durchsetzen.

Michael Rami ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig, mit den Schwerpunkten Medienrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Versicherungsvertragsrecht. Er lehrt auch Medienrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien.

Rami sei ein hervorragender Jurist, der auch viel publiziere und sich ebenso der Lehre verschrieben habe, hielt ÖVP-Bundesrat Mayer fest und verwies auch auf dessen gute Präsentation beim Hearing: „Er hat das Vertrauen und die Unterstützung unserer Fraktion.“ Dass Rami Parteianwalt der FPÖ ist, ist Mayer zufolge so nicht richtig, dieser habe beim Hearing explizit darauf hingewiesen, dass er auch hochrangige SPÖ- und ÖVP-Funktionäre vertrete und sich als Spezialist sehe.

Frauenanteil am Höchstgericht sinkt

Scharfe Kritik an der „Vorverurteilung“ der von den Koalitionsparteien präferierten Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof durch die Opposition übte FPÖ-Bundesrat Schuster. Das grenze an Rufschädigung, klagte er.

Seiner Ansicht nach geht der Vorwurf der Postenschacherei außerdem ins Leere, viele aktuelle VerfassungsrichterInnen stünden der SPÖ näher als Rami der FPÖ. Dieser sei kein Parteimitglied und komme auch aus keinem Ministerium. „Ich bin absolut überzeugt, dass Rami die beste Wahl ist“, sagte Schuster.

Auf eine weibliche Verstärkung des Verfassungsgerichtshofs setzten hingegen sowohl die SPÖ als auch die Grünen. Es sei bedauerlich, dass der Frauenanteil beim VfGH künftig wieder unter 30% sinke, meinte Jürgen Schabhüttl (SPÖ) und schlug namens seiner Fraktion die Wiener Rechtsanwältin Marcella Prunbauer-Glaser vor. Diese sei eine Expertin für Zivilrecht, eine parteifreie Kandidatin und verfüge über hohe Kompetenz, unterstrich er.

Schabhüttl fragte sich außerdem, warum gerade beim Verfassungsgerichtshof die im öffentlichen Dienst geltende Vorgabe nicht gilt, bei gleicher Qualifikation der Bewerberin den Vorzug zu geben, wenn Frauen unterrepräsentiert sind.

Schließlich lebe der Verfassungsgerichtshof von der Ausgewogenheit seiner Zusammensetzung. Insgesamt vermisst Schabhüttl einen selbstbewussten Bundesrat, wie er immer wieder beschworen wird.

Für die Rechtsanwältin Veronika Cortolezis machten sich die Grünen stark. Diese sei eine hochqualifizierte Frau und parteipolitisch unabhängig, betonte Dziedzic, die gleichzeitig die Unabhängigkeit Ramis aufgrund seiner Rolle als Anwalt der FPÖ in Zweifel zog. Die Nominierung Ramis sei auch schon vor Monaten kolportiert worden, kritisierte sie.

39 hoffnungsvolle Bewerbungen

Insgesamt hatten sich beim Bundesrat 39 Juristinnen und Juristen für die Nachfolge von Eleonore Berchtold-Ostermann beworben, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze mit Ende 2017 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist.

Bereits Anfang März hat der Nationalrat über eine weitere freie VfGH-Richterstelle entschieden und den in Linz lehrenden Universitätsprofessor für Öffentliches Recht Andreas Hauer nominiert, was ebenfalls sehr umstritten war. Die Ernennung der beiden neuen Verfassungsrichter ist dem Bundespräsidenten vorbehalten.

Gewählt hat der Bundesrat auch eine neue Ordnerin für den Rest des ersten Halbjahres 2018: Elisabeth Grimling folgt Susanne Kurz nach, die ihr Mandat zurückgelegt hat.

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