Wien. Das Justizministerium unterstreicht im einem Bericht über die neuen Opferschutzeinrichtungen die zentrale Bedeutung der Prozessbegleitung.
Nach dem Ausbau des Opferschutzes im Zuge des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2016 bestätigt nun ein Bericht des Justizministeriums laut Parlamentskorrespondenz die zentrale Bedeutung der Prozessbegleitung für besonders schutzwürdige Opfer und hebt dabei die Rolle der Opferschutzeinrichtungen hervor:
- 2016 wurde demnach 7.976 und 2017 8.444 Opfern psychosoziale und/oder juristische Prozessbegleitung durch 48 vom Justizministerium beauftragte Opferschutzeinrichtungen gewährt.
- Allein der Weiße Ring betreute im letzten Jahr 1.106 und der Verein LEFÖ, der sich vornehmlich der Beratung, Bildung und Begleitung von Migrantinnen widmet, 126 Opfer.
Stellung besonders schutzwürdiger Opfer gestärkt
Besonders schutzwürdige Opfer, insbesondere Opfer sexueller Gewalt oder von Gewalt in Wohnungen und jedenfalls minderjährige Opfer, haben aufgrund der Novelle nunmehr eine besondere rechtliche Stellung im Verfahren, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist.
- So sind sie im Ermittlungsverfahren nach Möglichkeit von einer Person des gleichen Geschlechts zu vernehmen und können die Beantwortung einzelner Fragen verweigern.
- Sie haben das Recht, eine Vertrauensperson beizuziehen und müssen überdies von der Freilassung oder Flucht des Beschuldigten aus der U-Haft oder seiner Wiederergreifung von Amts wegen verständigt werden.
- Klargestellt wird zudem auch, dass besonders schutzwürdigen Opfern generell das Recht auf Vernehmung durch Bild- und Tonaufnahmen zusteht.
Runder Tisch an den Gerichtshöfen
Der Bericht informiert auch über die Formen der Zusammenarbeit mit den Opferschutzeinrichtungen und nennt dabei vor allem die alle zwei Jahre stattfindenden Runden Tische zum Thema Prozessbegleitung bei den Gerichtshöfen erster Instanz, bei denen aktuelle Problemstellungen behandelt und Lösungsansätze erarbeitet werden.
Das im letzten Jahr dabei erörterte Generalthema lautete „Die Rahmenbedingungen bei der schonenden Vernehmung von besonders schutzwürdigen Opfern“. Zur Abklärung von Fragen im Zusammenhang mit der psychosozialen Prozessbegleitung finde überdies jedes Jahr ein Jour fixe mit Vertretern der Opferschutzeinrichtungen im Justizministerium statt.
93 ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiter
Was Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen betrifft, setzt das Ministerium im Zuge der Ausbildung von RichteramtsanwärterInnen auf ein Angebot von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen und Gewaltschutzzentren, die sich mit Themen des Opferschutzes und insbesondere mit den Rechten und Bedürfnissen von Opfern (sexualisierter) Gewalt sowie minderjährigen Opfern beschäftigen. Besondere Fortbildungsveranstaltungen gelten zudem den Themen Hasskriminalität und Menschenhandel.
Die Ausbildung von psychosozialen und juristischen ProzessbegleiterInnen wiederum erfolgt in neuntägigen Lehrgängen. Insgesamt wurden bisher 93 MitarbeiterInnen von Opferschutzeinrichtungen zu psychosozialen ProzessbegleiterInnen ausgebildet. Dieses Jahr rechnet das Ressort mit weiteren 30 AbsolventInnen.
Link: Justizministerium