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Recht, Veranstaltung

Österreichs Staatsanwälte tagen in Tirol

Walchsee. Das Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tagt vier Tage am Walchsee in Tirol: Ein Hauptpunkt ist der Blick auf „10 Jahre Staatsanwaltschaft als Ermittlerin“.

Seit 18. Juni 2017 findet das traditionelle Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte statt. Zum 27. Mal versammeln sich rund 100 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am Walchsee in Tirol, um sich gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Justiz, des Innenressorts sowie der Universitäten auszutauschen, heißt es dazu weiter.

Das Forum steht heuer unter dem Motto „10 Jahre Staatsanwaltschaft als Ermittlerin“ und widmet sich vier Tage lang mit legistischen Veränderungen und Entwicklungen des Straf(prozess)rechts, internationalen Anknüpfungspunkten zum Berufsbild und den jeweiligen Aufgaben sowie ausgewählten Bereichen der Ermittlungstätigkeit.

Die neuen Aufgaben

Nach einleitenden Worten der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Brigitte Loderbauer, und Grußworten des Bürgermeisters der Gemeinde Kössen, Reinhold Flörl, begrüßte auch Tirols Landtagsabgeordneter Josef Edenhauser die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des diesjährigen Forums.

Minister Josef Moser schickte Grußworte: „Die österreichischen Staatsanwälte sehen sich derzeit mit diversen Herausforderungen konfrontiert. Laufende Großverfahren sowie eine wachsende Internetkriminalität erfordern neue Ermittlungsmethoden, wie wir sie gerade im neuen Sicherheitspaket umgesetzt haben. Außerdem müssen wir jetzt zügig die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben, um für unsere Staatsanwälte moderne und zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.“

Stellvertretend für den Minister eröffnete Generalsekretär und Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek in Anwesenheit hochrangiger Vertreter der Justiz und Polizei sowie der Rechtsanwaltschaft und der sozialen Dienste offiziell das Forum.

Die Vortragenden

In einem Festvortrag gab Clemens Sedmak, King’s College London und Universität Salzburg zum Auftakt einen philosophischen Einblick auf das Thema „Recht auf Vertrauen“. In Anbetracht der immer wichtiger werdenden Vernetzung bot die anschließende Podiumsdiskussion einen Einblick in die Staatsanwaltschaften der Nachbarländer Italien, Schweiz, Deutschland und Liechtenstein.

Unter der Moderation von Gerhard Jarosch (Eurojust) diskutierten Axel Bisignano, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bozen, Claudio Riedi, Erster Staatsanwalt des Kantons Graubünden, Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt in München und Robert Wallner, Leiter der Staatsanwaltschaft Liechtenstein, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der jeweiligen Rechtssysteme.

Generalsekretär Pilnacek widmete sich in seinem Vortrag Aktuellem aus der Straflegistik. Besonders hob er das in der aktuellen Legislaturperiode bereits umgesetzte Strafrechtsänderungsgesetz 2018 hervor, das u.a. die Überwachung verschlüsselter Kommunikation und das Quick-freeze Verfahren umsetzt.

Die in der öffentlichen Diskussion so genannte „WhatsApp Überwachung“ sei besonders wichtig, um den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Mittel für eine effektive Strafverfolgung in die Hände zu geben. „Diese Form der Kommunikation darf kein rechtsfreier Raum sein“, so Pilnacek.

In Kraft treten wird die Überwachung mit 1. April 2020. Diese Legisvakanz sei notwendig, um die Software zu entwickeln und die erforderlichen technischen und personellen Vorkehrungen zu treffen. Weiters bot Pilnacek einen Überblick über die vielen Punkte des Regierungsprogramms, die das Strafrecht betreffen und stellte auch die Aufgaben der Task force Strafrecht, die unter dem Motto „wirksam strafen, sicher schützen“ steht, vor.

Neues aus dem Weisungsrat

Generalprokurator Franz Plöchl berichtete im Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über den nun seit 2 ½ Jahren gesetzlich eingerichteten Weisungsrat. Plöchl: „Der Weisungsrat wird seiner Rolle als Garant für objektive, sachliche Entscheidungen gerecht.“

Betrachte man die öffentliche Diskussion und Medienberichterstattung, so zeige sich dass er dem „Anschein einer allfälligen politischen Einflussnahmemöglichkeit erfolgreich entgegenwirkt“, so Plöchl.

Im Jahr 2017 behandelte der Weisungsrat insgesamt 199 Fälle. 2018 wurden dem Weisungsrat bis zum Stichtag 12. Juni 79 Fälle vorgelegt. Der Großteil der Fälle werde dem Weisungsrat aufgrund des außergewöhnlichen öffentlichen Interesses (2017: 131; 2018: 47) vorgelegt, gefolgt vom Vorlagegrund der Z 1 des § 29c StAG, d.h. eine Weisung soll erteilt werden (2017: 30; 2018: 11).

In 18 Fällen 2017 und 7 Fällen 2018 ist/war ein oberstes Organ vom Strafverfahren betroffen. In 20 Fällen 2017 und 14 Fällen 2018 lag eine Kombination aus zwei Vorlagegründen vor. Der Weisungsrat konnte seine kurzen Bearbeitungsdauern halten. In der Regel ergeht seine Äußerung binnen drei Wochen, heißt es weiter.

Link: Justizministerium

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