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Business, Recht, Steuer

Gastbeitrag: 5 Tipps zum Einzug in den Aufsichtsrat

Claudia M. Strohmaier ©Anja-Lene Melchert

So werden Sie AR-Mitglied. Unternehmensberaterin und UBIT-Berufsgruppensprecherin Claudia M. Strohmaier gibt in ihrem Gastbeitrag Tipps zur Auswahl von Aufsichtsräten.

UnternehmensberaterInnen sind es gewohnt zuallererst die aktuelle Ist-Situation in einem Unternehmen zu erheben. „Außenstehenden“ fällt es oft wesentlich leichter, Dinge zu hinterfragen, die in einem Betrieb längst zur Gewohnheit geworden sind, aber womöglich nicht optimal funktionieren.

Ähnlich wichtig ist die Funktion eines Aufsichtsrates in einer AG oder GmbH. Sie üben eine wichtige Kontroll- und Beraterfunktion aus und sind daher keine Schönwetterpropheten. Aber sie stehen mit ihren konstruktiven Verbesserungsvorschlägen voll und ganz auf der Seite des Unternehmens.

Eigentlich schade, dass noch immer viel zu wenig UnternehmensberaterInnen eine Aufsichtsratsfunktion ausüben. Doch wie wird man eigentlich Mitglied eines Aufsichtsrates?

1. Bewähren Sie sich im Hauptberuf

Wer bereits als Geschäftsführer oder Vorstand in einem anderen Unternehmen tätig ist/war und sich dort bewährt, hat gute Chancen auf einen Aufsichtsratsposten, der ja meist eher im Nebenberuf erledigt wird. Aufsichtsräte werden nämlich vergleichsweise schlecht bezahlt, obwohl ihre Macht gewaltig ist. Alle wichtigen Entscheidungen in Kapitalgesellschaften bedürfen der Zustimmung dieses Gremiums.

Es entscheidet zum Beispiel über die Bestellung und Abberufung von Vorständen. Wobei wir auch schon beim nächsten Punkt wären: Dem persönlichen Beziehungsgeflecht.

2. Nutzen Sie Ihr Beziehungsnetzwerk

Ein gutes Beziehungsnetzwerk ist wichtig. Jeder Verein, jeder Freundeskreis und jede Charity-Organisation kann ein Sprungbrett sein. Möglichst viele relevante Kontakte sind aber auch deshalb wichtig, weil das Unternehmen, bei dem man Aufsichtsrat werden möchte, von Ihren persönlichen Kontakten profitieren könnte.

3. Zeigen Sie Ihr Interesse

Interesse zu bekunden ist generell das Wichtigste, wobei das in der Regel durch persönliche Gespräche geschieht. Interessierte Unternehmerinnen haben aber auch die Möglichkeit, sich unter der Domain aufsichtsraetinnen.at in eine Datenbank einzutragen, um dadurch zu signalisieren, dass Sie für eine Aufsichtsratsfunktion zur Verfügung stehen. Mittlerweile sind dort rund 500 Namen registriert.

4. Sie schaffen das!

Neben einem starken Willen bedarf es auch einem gesunden Maß an Selbstbewusstsein. Sobald vorgefühlt wird, ob man in einen Aufsichtsrat einziehen möchte, ist Bescheidenheit fehl am Platz. Sagen Sie einfach „Ja“. Viele Dinge lernt man ohnehin erst in der Praxis.

5. Zögern Sie nicht, unangenehme Fragen zu stellen

Falls Sie dann später als Aufsichtsrat an einer Sitzung teilnehmen, seien Sie möglichst früh vor Ort. Denn die „inoffiziellen“ Aufsichtsratssitzungen finden oft bereits eine Stunde vor der eigentlichen Aufsichtsratssitzung am Gang oder im Hinterzimmer statt. Und zögern Sie auch nicht, sich mit einer abweichenden Meinung zu Wort zu melden oder unangenehme Fragen zu stellen.

Langfristig zahlt sich das aus. Womöglich sitzen Sie dann bald nicht nur in einem Aufsichtsrat, sondern gleich in mehreren.

Die Autorin

Mag. Claudia M. Strohmaier ist Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung der Fachgruppe UBIT Wien und leitet CMS Consulting.

Link: UBIT Wien

 

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