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Recht

Die Verbesserungswünsche bei Justiz, Gesetzgebung

Wien. Vor der Sommerpause des Parlaments hat die Opposition noch Änderungswünsche eingebracht: Von verpflichtenden Begutachtungsverfahren bis zu einem starken Bundesstaatsanwalt.

So fordert die Liste Pilz im Verfassungsausschuss ein verpflichtendes Begutachtungsverfahren für Gesetzentwürfe und hat in diesem Sinn eine Änderung der Bundesverfassung beantragt.

  • Demnach soll der Nationalrat kein Gesetz mehr beschließen dürfen, das zuvor nicht einer öffentlichen Begutachtung unterzogen wurde, wobei neben betroffenen öffentlichen Stellen und privaten Institutionen auch Bürger ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben sollen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
  • Bei Regierungsvorlagen ohne vorangegangenes Begutachtungsverfahren und bei Initiativanträgen von Abgeordneten müsste in diesem Sinn der Nationalrat selbst aktiv werden.

In der Begründung des Antrags beruft sich Abgeordneter Wolfgang Zinggl nicht zuletzt auf Empfehlungen der Staatengruppe GRECO, der auch Österreich angehört. Ziel der Maßnahme sei die Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an Transparenz im Gesetzgebungsprozess.

Neos wollen einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt

Auch die Neos haben eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt. Geht es nach den Abgeordneten Irmgard Griss und Stephanie Krisper, sollen die staatsanwaltschaftlichen Behörden künftig nicht mehr dem Justizminister, sondern einem unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt unterstehen.

Angesichts der jüngsten Ereignisse sei es wichtiger denn je, von Vornherein jeden Anschein politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft auszuschließen, argumentieren sie. Ihrer Meinung nach widerspricht es außerdem dem Prinzip der Gewaltentrennung, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden ist (was derzeit in Österreich bekanntlich mit einem „Weisenrat“ austariert wird).

Gewählt werden soll der Bundesstaatsanwalt bzw. die Bundesstaatsanwältin dem Antrag zufolge mit Zweidrittelmehrheit vom Nationalrat, und zwar nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem öffentlichen Hearing im Hauptausschuss.

Als Funktionsperiode sind zwölf Jahre, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl, vorgesehen. Durch ein Interpellationsrecht und weitere Befugnisse des Nationalrats und des Bundesrats soll die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet werden. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Antrag mit 1. Jänner 2020.

Chancen hatten derlei Wünsche – einen Bundesstaatsanwalt gibt es etwa in Deutschland – bis jetzt nie, schon die alte rot-schwarze Koalition wollte das Konzept nicht aufgreifen.

Mit den Vorkommnissen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) habe die langjährige Forderung nach einem weisungsfreien Bundesstaatsanwalt nun aber neue Aktualität erhalten, heben Griss und Krisper in der Begründung des Antrags hervor. Es bestehe der Verdacht, dass das Innenministerium die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in unzulässiger Weise beeinflusst habe (was von diesem zurückgewiesen wird, Anm. d. Red.).

Parlament soll bei Bürgerinitiativen mehr helfen

Weiters wollen die Neos auch die Bürger stärker in den politischen Diskussionsprozess einbinden und schlagen in diesem Zusammenhang vor, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten.

Konkret spricht sich Michael Bernhard dafür aus, die elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen über eine eigens eingerichtete Internet-Plattform des Parlaments zu ermöglichen, wobei BürgerInnen vier Monate Zeit erhalten sollen, jene 500 Unterstützungserklärungen zu sammeln, die Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative sind.

Gelingt es, mehr als 5.000 Wahlberechtigte für ein Anliegen zu gewinnen, sieht der Antrag ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss des Nationalrats vor. Zudem soll für vom Ausschuss eingeholte Stellungnahmen der zuständigen Regierungsmitglieder bzw. der Volksanwaltschaft eine Antwortfrist von acht Wochen festgelegt werden.

Link: Parlament

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