Wien. Sommerhitze schützt nicht vor Neuerungen im Arbeits- und Steuerrecht: Deloitte hat dazu Klienteninfos und eine Veranstaltung parat.
Von einem Sommerloch kann heuer nicht die Rede sein, formuliert es die Österreich-Dependance des Big Four-Multis Deloitte in aktuellen Klienteninformationen: Im Gegenteil, eine Vielzahl von Neuerungen kommen, von denen die neue 12h/60h-Arbeitszeitregelung und der Familienbonus nur die bekanntesten, aber bei weitem nicht die einzigen sind.
- So kann bei Großunternehmen die „begleitende Kontrolle“ (alias Horizontal Monitoring) ab 2019 die Betriebsprüfung ersetzen, wobei ein diesbezüglicher Antrag aber insbesondere die Einrichtung eines angemessenen Steuerkontrollsystems erfordere.
- Formelle Rulings („Auskunftsbescheide“) sind bis jetzt auf Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreise eingeschränkt. Doch ab 2019 wird der Bereich der Verrechnungspreise auf das internationale Steuerrecht ausgedehnt und ab 2020 können Auskunftsbescheide auch für umsatzsteuerliche Rechtsfragen beantragt werden.
- Mit dem neuen § 10a KStG finden „Controlled Foreign Corporations“ unter dem Titel Hinzurechnungsbesteuerung Eingang in das österreichische Steuerrecht. Zukünftig werden nicht mehr Dividenden von niedrig besteuerten „beherrschten“ Passivgesellschaften besteuert, sondern bereits deren laufende Einkünfte, so Deloitte.
Doppelbesteuerung und wirtschaftliche Eigentümer
Weiters gibt es neue bzw geänderte Doppelbesteuerungsabkommen und Änderungspläne der EU-Kommission bei der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende B2B-Lieferungen.
Last but not least müssen die Österreicher immer noch die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Unternehmen melden, erinnert auch Deloitte: Die Frist zur Meldung an das Register wurde zwar verlängert, aber nun sind es nur noch knapp zwei Wochen bis dahin (15.8.2018).
Bei einem Legal Break am 7. September 2018 widmet sich die Kanzlei den aktuellen Entwicklungen.
Link: Deloitte