Wien. Nach einer Klage des VKI hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass einige Klauseln in den AGB der easybank AG unzulässig sind.
Insgesamt wurden in dem – nicht rechtskräftigen – Urteil 16 Bestimmungen als gesetzwidrig eingestuft. Dazu zählen laut Verein für Konsumenteninformation (VKI):
- das Abrechnungsentgelt im Todesfall – hier sind 150 Euro vorgesehen
- die Sorgfaltspflichten des Karteninhabers – die liegt nach dem AGB automatisch vor, wenn es einem Dritten gelingt, den Code auszuspähen
- und die Meldeverpflichtung bei Verlust der Karte – nicht nur die easybank muss verständigt werden, sondern auch eine Anzeige bei den Behörden ist laut AGB verpflichtend
„Das Zahlungsdienstegesetz sieht vor, dass dem Karteninhaber nur zumutbare Verhaltenspflichten auferlegt werden dürfen“, erklärt dazu Joachim Kogelmann vom VKI.
Link: VKI