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Recht

Indexierung der Familienbeihilfe ist beschlossen

Soziales. Der Nationalrat hat mit Regierungsmehrheit die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen. Ein EU-Verfahren droht, so die Opposition.

Die Indexierung der Familienbeihilfe wurde jetzt vom Nationalrat beschlossen. Für die erforderliche Mehrheit zur Umsetzung des seit längerem angekündigten Regierungsvorhabens sorgten die Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ.

Was nun passieren wird

Ab 1.1.2019 wird somit die Höhe der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von LeistungsbezieherInnen dem Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst. Vom Familienausschuss des Nationalrats waren im Vorfeld noch Klarstellungen im Gesetzestext getroffen worden, unter anderem über den unveränderten Leistungsanspruch von im Ausland tätigen BeamtInnen. Im Plenum wurde auch noch ein weiterer Abänderungsantrag der Koalitionsparteien eingebracht, um den Reisekostenersatz für Kinder von Entwicklungshelfern zu regeln.

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Während die Regierungsparteien betonten, mit der Leistungsindexierung würden die Familienbeihilfeansprüche fairer gestaltet, hagelte es seitens der Opposition Kritik, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die neuen Regelungen stünden in Widerspruch zu geltendem EU-Recht, so SPÖ, Neos und Liste Pilz. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich sei praktisch sicher. Überdies hätten durch die Novelle viele Pflegekräfte aus Osteuropa kaum noch Anreize, hierzulande tätig zu sein – und ohne diese könne Österreichs Pflegesystem in der jetzigen Form aber nicht fortbestehen, so die Befürchtung.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß hielt dem entgegen, die Leistungsverteilung werde durch die Indexierung gerechter, weil die Ansprüche anhand des von Eurostat ermittelten Preisniveaus des Wohnlands der Kinder ermittelt würden. Die daraus resultierenden Einsparungen von mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr wolle die Regierung österreichischen Familien zugutekommen lassen.

Keinen Erfolg hatten die Neos mit ihrem Antrag, ein neues Kontrollsystem für die Familienbeihilfe einzurichten. Entsprechende Arbeiten liefen bereits, lautete die Erklärung der Ablehnung seitens der Regierungsfraktionen.

Einen Notstand im Pflegebereich, wie von der Opposition befürchtet, werde die Indexierung schon deswegen nicht hervorrufen, meinte Bogner-Strauß, da ausländische Pflegekräfte durchschnittlich 50 Jahre alt seien, also keinen Anspruch auf Kinderbeihilfe mehr hätten und weiterhin in Österreich ein höheres Einkommen haben als in den Heimatländern.

Den mehrfach geäußerten Kritikpunkt einer EU-Rechtswidrigkeit der Indexierung stellte die Ministerin ebenfalls in Abrede. Die EU-Kommission habe mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten den Briten im Vorfeld der Abstimmung über den EU-Austritt, eine Indexierung der Familienleistungen angeboten, erinnerte sie. Letztendlich würden alle Kinder im neuen Leistungssystem gleich behandelt, hielt die Familienministerin fest. „Es kommt nur darauf an, wo Kinder wohnen, nicht woher sie kommen“.

Opposition geschlossen gegen Indexierung

Die SPÖ hielt mit ihrer Ablehnung der Gesetzesnovelle nicht hinter dem Berg. Namens ihrer Fraktion verdeutlichten Eva Maria Holzleitner und Cornelia Ecker, die Indexierung der Familienbeihilfe verstoße gegen EU-Recht und werde einen Mangel an Pflegekräften nach sich ziehen. Überdies vermutet Holzleitner, dass aufgrund der Sonderlösungen für DiplomatInnen und andere Personen die angekündigten über 100 Mio.Euro an Einsparungen mit der Indexierung nicht schlagend würden, zumal sich in den letzten Jahren die Auszahlungen ohnehin bereits um 20 Mio. Euro verringert hätten.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz verweist auf eine Befragung von ausländischen PersonenbetreuerInnen, in der 30% angekündigt hätten, im Fall einer Kürzung der Familienbeihilfe ihre Tätigkeit in Österreich einzustellen.

Die Argumente im EU-Verfahren

Neben dem Verweis auf die Brexit-Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich wiesen die Regierungsparteien auch darauf hin, dass die Familienbeihilfe eine Sonderleistung sei, für die Arbeitnehmer nicht selbst einzahlten. Selbst die EU passe die Gehälter ihrer BeamtInnen an das ortsübliche Niveau an.

Zur Forderung der Neos, den Rechnungshofempfehlungen für eine effizientere Kontrolle von Kosten und Zielerreichung der Familienbeihilfe zu folgen und einen automatischen Abgleich relevanter Datenbanken auch technisch zu ermöglichen, erklärte die FPÖ, ein entsprechendes IT-System sei bereits in Ausarbeitung.

In ihrem bei der Sitzung abgelehnten Entschließungsantrag hatten die Neos auf zahlreiche Mängel im Familienbeihilfewesen hingewiesen, die aufgrund des hohen Auszahlungsvolumens – Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag machen 6% der Gesamtausgaben des Bundes aus – unbedingt behoben werden müssten.

Link: Parlament

 

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