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Business, Recht, Tech

Handel ruft zum Aufstand gegen Feudalherr Amazon

©ejn

Wien. Österreichs Handelsverband hat Wettbewerbs-Klage gegen Online-Riese Amazon eingereicht. Man sammle Marktmacht-Geschädigte.

Das Wachstum des Onlinehandels schreitet in Österreich in einem Tempo voran, von dem der stationäre Einzelhandel nur träumen kann. Allein im letzten Jahr sind die Umsätze um zehn Prozent gewachsen, heißt es in einer Aussendung des Handelsverbands, einer freiwilligen Interessenvertretung von Handelsunternehmen in Österreich.

Der Handelsverband hat jahrzehntelang eher unter dem Radar operiert, während große Interessenvertretungen wie Wirtschaftskammer oder Industriellenvereinigung (IV) öffentlich viel präsenter waren. Doch die Trends des Online-Handels zwingen jetzt anscheinend zu einem immer offensiveren Vorgehen. Mit dem Umsatzwachstum im Online-Handel steige nämlich die Marktkonzentration ins Unermessliche, so der Verband: Trotz des eCommerce-Booms verzeichne nur noch ein Bruchteil der 9.000 heimischen Onlineshops Umsatzzuwächse.

Einsamer Spitzenreiter beherrscht die Hälfte der Online-Umsätze

Die zehn größten Webshops erwirtschaften hierzulande mehr Umsatz als die folgenden 250. Und ganz besonders einer: Allein Amazon machte 2017 in Österreich rund 690 Mio. Euro Umsatz – hinzu komme ein Umsatzvolumen von mindestens 700 Mio. Euro über den Amazon Marktplatz. Und das obwohl der Konzern dem Land noch nicht einmal eine eigene „amazon.at“-Seite gönnt: Shopper werden über Amazon Deutschland bedient.

Der Handelsverband habe nun angesichts dieser Dominanz und einiger fragwürdiger Geschäftsbedingungen von Amazon Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingelegt. Eine Reaktion der BWB darauf steht noch aus, wie auch eine Stellungnahme von Amazon. In Deutschland ermitteln die Wettbewerbshüter derzeit übrigens ebenfalls gegen Amazon.

Angriff auf die Doppelrolle

„Mittlerweile wird bei uns fast jeder zweite Euro im eCommerce bei Amazon ausgegeben“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Der heimische Handel sei in einer Schere gefangen. Das Hauptproblem sei die Doppelrolle des Marktführers: „Amazon ist einerseits ein klassischer Online-Händler, andererseits aber auch der größte Marktplatz – sprich, andere Webshops können sich auf der Amazon Plattform listen lassen.“

Als führender Marktplatz könne Amazon theoretisch die Daten der gelisteten Händler einsehen, deren Preise unterbieten und langfristig das gesamte Geschäft an sich binden. „All das läuft gänzlich an der österreichischen Volkswirtschaft vorbei“, meint Will.

Da mittlerweile bereits 93 Prozent aller österreichischen Online-Shopper zumindest einmal bei Amazon eingekauft haben, bereite dem Handel auch der Umstand Sorgen, dass fast alle Konsumentendaten bei einem US-Konzern liegen.

Dank seines Marktplatzes verfüge Amazon nicht nur über unzählige Kundendaten, sondern auch über die Daten aller dort gelisteten Händler – und das seien fast alle heimischen Webshops. Der Konzern könne diese nutzen, um etwa das Eigensortiment bzw. Eigenmarken wie „Amazon Basics“ dort zu stärken, wo andere Händler mit „Bestsellern“ erfolgreich sind, und damit letztere vom Markt verdrängen.

Das volkswirtschaftliche Argument

Das Einbremsen starker (und meist US-dominierter) Online-Plattformen liegt derzeit im Trend: Entsprechende neue Regeln gehören auch zu den Vorhaben der EU unter österreichischer bzw. ab 2019 rumänischer Ratspräsidentschaft. Der Handel, so erinnert Will, hat allein in Österreich 600.000 Beschäftigte. „Fast 60 Prozent aller Onlineumsätze fließen ins Ausland ab“, so der Handelsverbandschef.

Die EU-Kommission habe Amazon ebenfalls bereits im Visier und kürzlich Untersuchungen eingeleitet sowie förmliche Auskunftsverlangen an die Marktplatzhändler gerichtet.

„Ende 2015 haben wir erstmals aufgezeigt, wo die Probleme liegen. Drei Jahre sind seither vergangen, doch die Politik hat den Markt trotz aller Bemühungen nicht sinnvoll regulieren können. Globalen oder zumindest europaweiten Lösungen stehen Partikularinteressen einzelner Länder und jahrelange Blockadehaltungen entgegen. Dies führte uns zum Entschluss, als erste Organisation in Österreich selbst eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde einzulegen und damit den Stein ins Rollen zu bringen. Die Zeit läuft uns davon, wir können nicht länger warten“, so Will.

Amazon als Feudalherr des Online-Shoppings?

Konkret sollen die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den heimischen Händlern auf dem Amazon Marktplatz überprüft werden. Der Handelsverband führt umfassende Analysen ins Treffen, die laut den Angaben zu folgenden Ergebnissen geführt haben: Damit Händler über Amazon ihre Produkte verkaufen können, müssen diese die Geschäftsbedingungen, die mit erheblichen Unklarheiten und Vorbehalten zugunsten Amazons verbunden sind, akzeptieren.

Amazon behalte sich beispielsweise das Recht vor, die Verträge mit seinen Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen. Von einem auf den anderen Tag könne einem Unternehmer damit seine komplette Geschäftsbasis entzogen werden.

Je kleiner ein Webshop-Betreiber, desto größer die Abhängigkeit und der relative Anteil an Umsätzen, die nicht über den eigenen Webshop erwirtschaftet werden, sondern über Amazon, meint der Handelsverband: Die so gezeichnete Rolle von Amazon entspricht beinahe der eines Feudalherrn des Internet-Zeitalters – angesichts der Tatsache, dass Amazon-Gründer Jeff Bezos derzeit als reichster Mensch der Welt gilt, ein medial griffiges Bild.

Viele Marktplatzhändler berichten laut Handelsverband auch davon, dass gelistete Produkte, die auf dem Marktplatz gut laufen, oft von Amazon selbst übernommen und günstiger angeboten werden. Marktplatzhändler werden durch diese Praxis gezielt vom Markt verdrängt, so Will: „Wir befürchten, dass ein unerlaubter Datenaustausch zwischen der Online-Einzelhandelstätigkeit von Amazon und der Marktplatztätigkeit dies möglich macht.“

Meldestelle für betroffene Händler eingerichtet

Der Handelsverband will weitere betroffene Unternehmen um sich scharen und dazu eine „Ombudssstelle“ eingerichtet. Die Sachverhalte werden dann anonymisiert an die Behörde weitergeleitet, wie es heißt (Wozu es freilich eine Alternative gibt – die BWB bietet selbst ebenfalls eine Anlaufstelle für Wettbewerbsbeschwerden, auch anonym, Anm. d. Red.).

Das Ziel des Vorstoßes sei vor allem fairer Wettbewerb – durch eine strikte Trennung der beiden Funktionsbereiche, in denen Amazon einerseits als direkter Online-Einzelhändler fungiert und andererseits als Marktplatzanbieter, wie es heißt. Eine gesellschaftsrechtliche Trennung innerhalb des Konzerns sei hier jedenfalls nicht ausreichend, um die Dateneinsicht als Wettbewerbsvorteil zu beseitigen.

Durch die Untersuchung der BWB soll vor allem erreicht werden, dass das Kartellgericht Amazon einen Auftrag erteilt, mutmaßlich wettbewerbswidrige Klauseln und Formulierungen aus den Marktplatzverträgen zu eliminieren, um „FairCommerce“ zu ermöglichen.

Geldbußen bis 10 Prozent der im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Umsätze seien bei Verfahren dieser Art möglich, eine Zerschlagung nur dann, wenn keine anderen gleich wirksamen Maßnahmen zur Verfügung stehen, malt der Handelsverband zum Schluss seiner Aussendung drastische Bilder an die Wand.

Er ist übrigens selbst nicht ganz ohne Einfluss: Zu den vom Handelsverband gelisteten rund 110 Mitgliedern bzw. Partnern gehören so prominente (Online-)Händler wie die Post AG, Hofer, die Rewe-Gruppe, MediaMarkt / Saturn oder Kika / Leiner. Einige haben sogar dezidierte Anti-Amazon-Marktplätze gegründet, etwa das Portal shöpping.at der Post. Der große Durchbruch gegen den übermächtigen Konkurrenten blieb diesen Bestreben freilich bisher verwehrt.

Link: Handelsverband

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