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Recht

Ökostrom-Novelle: Das Grundsatzgesetz ist da

Energie. Die Regierungsparteien haben das Grundsatzgesetz zur Ökostrom-Novelle verabschiedet. Es soll Österreichs 47 Biomasse-Anlagen weiterfinanzieren.

Nachdem ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Ökostromgesetzes wie berichtet nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat erreicht hatte, unternahm der Wirtschaftsausschuss gestern einen neuerlichen Anlauf zur Absicherung der bestehenden Biomasseanlagen. Diese sind insbesondere den Agrariern ein Anliegen.

Ein Biomasseförderung-Grundsatzgesetz mit Vorgaben für die Länder zur Förderung der Biomasseanlagen wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien nun im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates verabschiedet, wobei ÖVP und FPÖ auf die Dringlichkeit hinwiesen und von einem schnellen und sauberen Weg im Sinn der Anlagenbetreiber und der erneuerbaren Energie sprachen.

Die SPÖ blieb ebenso wie JETZT bei ihrer Ablehnung und warf der Regierung vor, in verfassungswidriger Weise die Zwei-Drittel-Mehrheit zu umgehen und die Verantwortung auf die Länder abzuwälzen. Ein Nein kam auch von den Neos, die laut Parlamentskorrespondenz eine Lösung für das große Ganze im Ökostrombereich vermissten.

Auf den Weg ins Nationalratsplenum schickte der Ausschuss auch eine weitere Novelle zum Ökostromgesetz, durch die nun einkommensschwache Haushalte von der Ökostromabgabe vollständig befreit werden sollen. Diese Vorlage wurde mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der Neos beschlossen.

Biomasseförderung-Grundsatzgesetz soll Investments retten

Konkret sollen durch das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz die Länder als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet werden, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse bzw. von Abfällen mit einem hohen biogenen Anteil zu fördern.

Als Mehraufwendungen für die Förderung setzt der Entwurf Kosten in der Höhe von 51,985 Mio. Euro an. Dabei werden für die betroffenen Anlagen die Stromerzeugungsmengen aus dem Jahr 2016 herangezogen.

Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger sprach von einer Lösung aus politischer Dringlichkeit, die nun dafür sorgen soll, dass die 47 Biomasseanlagen nicht vom Netz gehen. Es werde ein klar definierter Rahmen für eine Überbrückungshilfe geschaffen, wobei die Umsetzung mit einfachgesetzlicher Mehrheit möglich sei.

Man habe die beihilferechtlichen Aspekte mit der EU gegengecheckt und sei zudem in engster Abstimmung mit dem Verfassungsdienst vorgegangen. Eine Notifikation an die EU sei nur erforderlich, wenn ein Bundesland die Vorgaben überschreitet.

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