Parlament. Ein eigenes Gesetz für konsularischen Schutz im Ausland ist geplant. Es regelt u.a., welche Hilfe sich Österreicher erwarten dürfen.
Die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, die derzeit nur auf dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen und einer Reihe relevanter Materiengesetze beruht, soll in einem eigenen Gesetz, dem Konsulargesetz, geregelt werden.
Anlass dazu gibt eine unionsrechtliche Konsular-Richtlinie, die die Zusammenarbeit zwischen den Konsularbehörden der EU-Mitgliedsländer bzw. die Hilfe im Ausland von nicht vertretenen UnionsbürgerInnen erleichtern soll und von Österreich bis Mai umgesetzt werden muss.
Außerdem hätten es praktische Erfahrungen erforderlich gemacht, die Besonderheiten des behördlichen Verfahrens der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gesetzlich zu regeln, wie es in der Regierungsvorlage heißt. Sie wurde laut Parlamentskorrespondenz jetzt im Außenpolitischen Ausschuss präsentiert.
Was genau geregelt wird
Demnach legt das Konsulargesetz in erster Linie die Art und den Umfang der konsularischen Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland fest. Normiert sind dabei auch Regelungen, die es ermöglichen, den konsularischen Schutz einzuschränken bzw. abzulehnen:
- Eingeschränkt werden kann die Hilfe im Ausland etwa dann, wenn Informationen über Gefahrensituationen unzureichend berücksichtigt wurden oder nicht selbst die zumutbare finanzielle Vorsorge für den Auslandsaufenthalt, die medizinische Behandlung oder die Heimreise getroffen wurde.
- Die Hilfe im Ausland kann gänzlich von den Vertretungsbehörden abgelehnt werden, wenn Personen unter anderem versuchen, konsularischen Schutz unter Angabe falscher Tatsachen in Anspruch zu nehmen oder nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer geschützt werden können.
- Die Entscheidung, ob konsularischer Schutz abgelehnt werden kann oder muss, liegt von Fall zu Fall im Ermessen der Konsularbehörden. Keine Hilfe soll es für Personen geben, die etwa eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
Für die Beurteilung der Fälle, ob eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Gesundheit der Bevölkerung in Österreich besteht, können die Konsularbehörden Stellungnahmen von den Inlandsbehörden einholen.