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Finanz, Recht

„Überregulierung bringt nur Scheinsicherheit“

David Bauer ©DLA Piper

Wien. Die wachsende Überregulierung der Banken bringt eigene Gefahren, so DLA Piper-Managing Partner David Bauer beim Banking Summit 2019.

Risiko war eines der Themen beim Banking Summit des Business Circle am 16. und 17. Mai im Palais Niederösterreich in Wien. David Christian Bauer, Country Managing Partner der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper, erläuterte in seinem Vortrag am zweiten Tag der Konferenz die negativen Folgen einer Überregulierung von Banken aus seiner Sicht.

„Meiner Einschätzung nach birgt die vorherrschende Überregulierung des Bankensektors ein großes Risiko. Der Regulierung kommt zweifelsohne eine wichtige Aufgabe zu. Die entscheidende Frage ist jedoch, wo deren Grenzen gezogen werden. Überregulierung stellt nicht nur ein Risiko für die Banken selbst, sondern für die ganze Volkswirtschaft dar“, so Bauer bei seinem Vortrag.

„Die Beispiele häufen sich in den letzten Jahren“

Als Beispiel für Überregulierung nannte Bauer, selbst Spezialist im Bereich Regulierungsrecht, die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (MiFID II): „Die dort festgeschriebenen Regeln, die Berater anwenden müssen, um Kunden – teilweise gegen ihren Willen – sehr ausgiebig zu informieren, stehen nicht mehr mit dem ursprünglichen EU-Leitbild des mündigen Verbrauchers in Einklang.“

Die hohen Haftungsrisiken für die Banken und die detaillierten Vorgaben bei der Beratung haben zur Folge, dass die Angebotspalette nicht mehr so breit wie früher ist. „Das Risiko für Unternehmen ist zu groß geworden“, konstatiert Bauer in einer Aussendung. Auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) als Antwort auf die 4. EU-Geldwäscherichtlinie mache Unternehmen und Banken das Leben schwer und greife in das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und letztlich die Eigentumsfreiheit zugunsten eines isolierten Zieles stark ein.

Die in der EU-Marktmissbrauchsverordnung festgelegte Pflicht, bei Vorliegen von Insiderinformationen Ad-hoc-Meldungen zu verbreiten, werde überschießend interpretiert. „Es genügt nicht, Meldung zu einem Ereignis zu erstatten; auch alle Zwischenschritte müssen gemeldet werden. Dies ist zwar grundsätzlich in Ordnung, wird aber praxisfern ausgelegt. Die Strafen in diesem Bereich sind empfindlich hoch und betragen bis zu fünf Millionen Euro“, kritisierte Bauer.

„Im Ernstfall drohen gerichtliche Strafen“

Bauer sprach auch die Causa „Styrian Spirit“ an. Die Hypo Alpe Adria Bank vergab 2005 einen Kredit ohne Sicherheiten in der Höhe von zwei Millionen Euro an die finanziell angeschlagene Fluglinie. Die beiden Vorstände wurden vom OGH in puncto Untreue für schuldig befunden.

„Bei der Bank ist man damals davon ausgegangen, dass das Land Steiermark Styrian Spirit unterstützen wird. Das war dann doch nicht der Fall, und das Unternehmen schlitterte in die Insolvenz. Von Banken wird erwartet, Risikoträger zu sein. Wenn dann aber der OGH im Ernstfall vom Kreditausfall auf Vorsatz und Wissentlichkeit und damit auf eine Strafbarkeit schließt, lässt sich diese Vorstellung nicht in die Tat umsetzen“, argumentierte Bauer.

Bauer behandelte auch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf Negativzinsen. Banken dürfen bei Kreditverträgen mit variablem Zinssatz im Fall eines negativen Referenzzinssatzes den Aufschlag in der vereinbarten Höhe nicht mehr voll verrechnen. Bauer hält das für überzogen: „Begründet wurde das mit Konsumentenschutz. Auch hier ist das Leitbild des mündigen Verbrauchers nicht mehr zu erkennen.“

„Scheinsicherheit statt mehr Sicherheit“

Regulierung sei kein Universalmittel: „Durch übertriebene Regulierung wird lediglich eine Scheinsicherheit geboten. Auch vor der Finanzkrise lagen Datensätze vor und doch hat niemand die Entwicklung vorhergesehen. Ich plädiere daher für eine effiziente Regulierung mit Maß und Ziel, die auch volkswirtschaftlich wieder mehr Bewegungsspielraum ermöglicht“, lautete das Resümee von David Christian Bauer.

Link: DLA Piper

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