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Recht

Geldwäsche-Regeln für Anwälte, Notare werden adaptiert

Parlament. Der Justizausschuss erörtert Änderungen der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung. Ziel ist EU-konforme Geldwäsche-Prävention.

Nachdem die Europäische Union in einem Vertragsverletzungsverfahren Defizite bei der Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie durch Österreich festgestellt hatte, präzisiert ein Gesetzesentwurf, die entsprechenden Bestimmungen im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts. Er wurde seinerzeit noch von der türkis-blauen Regierung vorgelegt.

Die neuen Regeln

Ziel ist es, bestehende Zweifel an der Unionskonformität der österreichischen Rechtslage auszuräumen, heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage laut Parlamentskorrespondenz.

Konkret sieht der Entwurf detailliertere Bestimmungen zur Einhaltung der Geldwäsche-Vorschriften, den Pflichten eines etwaigen Compliance-Beauftragten sowie auch zur Überwachung von ausländischen Kanzlei-Standorten vor. „Zudem ist sicherzustellen, dass von der Zweig-oder Kanzleiniederlassung in diesem Drittland zusätzliche Maßnahmen angewendet werden, um dem Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung wirksam zu begegnen. Diese zusätzlichen Maßnahmen und deren Eignung sind im Rahmen der Aufsicht (§23 Abs.2) von der Rechtsanwaltskammer zu überprüfen; erforderlichenfalls hat die Rechtsanwaltskammer zusätzliche Aufsichtsmaßnahmen zu treffen (…)“, heißt es etwa. Notfalls kann die Kammer sogar die Geschäftstätigkeit in dem betreffenden Land untersagen.

Link: Parlament

 

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