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Recht

Türkis-Grüner Umbau der Ministerien passiert Nationalrat

Politik. Ein neues Super-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kommt. Und das Sozialministerium ist nicht mehr für Arbeitsagenden zuständig.

Die geplanten Änderungen für die Ministerien in Bezug auf Zuständigkeiten und Bezeichnung durch die neue ÖVP-Grünen-Regierung wurden jetzt vom Nationalrat bestätigt. Mit Mehrheit wurde auch ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen. Es führt laut Parlamentskorrespondenz die Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2019 mit Einschränkungen fort und soll das seit Anfang des Jahres geltende automatische Provisorium rückwirkend ersetzen.

Künftig 13 Ministerien

Formal wird es daher laut Bundesministeriengesetz künftig 13 Ministerien und damit eines mehr als bisher geben.

  • Zu den auffälligsten Neuerungen gehört die Einrichtung eines Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
  • Zudem werden die Arbeitsagenden aus dem Sozialministerium herausgelöst und der Verfassungsdienst wieder in das Bundeskanzleramt rückübersiedelt.
  • Berücksichtigt wurde bei der Abstimmung laut Parlamentskorrespondenz ein von den Koalitionsparteien eingebrachter Abänderungsantrag. Damit werde festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit auch für das Bundesverwaltungsgericht sowie die Zuständigkeit für das öffentliche Auftragswesen beim Justizministerium bleiben und nicht mit ins Bundeskanzleramt wandern.
  • Außerdem bleibt das Landwirtschaftsressort für Angelegenheiten des Bergwesens verantwortlich.

Ein zweiter angenommener Abänderungsantrag wurde von den fünf Parteien gemeinsam eingebracht und betrifft die Personalvertretung: Demnach sollen gewählte Personalvertreter ihr Mandat auch bei einem Ministeriumswechsel behalten. Neu sei ebenfalls, dass Generalsekretäre künftig keinen Anspruch mehr auf Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis haben.

 

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