Online-Hilfen. Die Anwaltskanzlei SCWP Schindhelm veranstaltet am 19.März ab 16 Uhr eine Online-Veranstaltung zum Thema Coronavirus. BDO und DLA Piper haben Leitfäden zur aktuellen Situation veröffentlicht.
Die Online-Veranstaltung von SCWP Schindhelm erfolgt über Microsoft Teams und behandelt u.a. die Fragen:
- Muss ich meinen Mitarbeitern bei Angst vor einer Ansteckung Homeoffice gewähren?
- Wie sieht es im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne mit der Entgeltfortzahlung aus?
- Müssen mir meine Mitarbeiter sagen, dass sie infiziert sind?
- Ist Corona „höhere Gewalt“? Was hat das zur Folge?
- Kann mein Kunde die Annahme von Waren verweigern?
- Mein Kunde oer Lieferant fordert von mir Stornokosten: Muss ich diese bezahlen?
- Was können die Behörden anordnen und auf welcher Rechtsgrundlage?
- Kann ich mich gegen die Schließung meines Betriebs wehren?
Die Vortragenden von SCWP Schindhelm sind die Partner Alexander Wöß und Bettina Poglies-Schneiderbauer sowie Rechtsanwalt Sebastian Hütter.
Hotline und Leitfaden
BDO hat eine spezielle Hotline zu Personalthemen im Kontext der Coronakrise eingerichtet. Diese findet sich auf der Website von BDO.
Außerdem stellt BDO dort einen Leitfaden für die staatlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zur Verfügung.
Analysen zahlreicher Rechtsbereiche
Auch DLA Piper hat umfassend auf das Coronavirus reagiert und zahlreiche Analysen über die rechtlichen Auswirken der Pandemie veröffentlicht. Diese finden sich auf der Website von DLA Piper.