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Bildung & Uni

Arbeitsrecht: Drei Wissenschaftspreise für die Uni Salzburg

Salzburg. Für ihre arbeitsrechtlichen Dissertationen wurden Anna Lisa Engelhart und Stella Weber mit dem Wissenschaftspreis der Arbeiterkammer Salzburg ausgezeichnet. Fabian Josef Pullacher erhielt den Preis für seine Diplomarbeit.

Anna Lisa Engelhart behandelte in ihrer Dissertation die Nichtigkeit von Arbeitsverträgen. Im Fokus stand die Frage, wie man rechtlich begründen kann, dass trotz eines nichtigen Arbeitsvertrags Entgelt bezahlt werden muss. Verträge, die gegen ein Gesetz oder gegen die guten Sitten verstoßen, sind gemäß Zivilrecht nichtig und müssen rückabgewickelt werden.

Arbeitsrechtlich sei dies deshalb problematisch, weil ein Arbeitnehmer der monatelang gearbeitet hatte bevor die Nichtigkeit aufkommt, keinen Entgeltanspruch hätte. Wird ein Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, hätte er nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz trotzdem einen Entgeltanspruch. Außerdem gibt es Fälle, die keine entsprechende gesetzliche Regelung aufweisen, wie zum Beispiel, wenn ein Jugendlicher unter Verstoß gegen das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz in der Nacht beschäftigt wird. Diese Fragestellungen hat Engelhart dahingehend untersucht, ob das Konzept hinter den Regelungen vernünftig ist.

Wann bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht Strafen drohen

Stella Weber untersuchte in ihrer Dissertation mit dem Titel „Pönale Elemente im Arbeitsrecht“ wo im Arbeitsrecht Verwaltungsstrafen für die Nichteinhaltung von Gesetzen vorgesehen sind. Also zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht korrekt zahlt oder Arbeitszeiten oder Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Dabei stellte sie u.a. einen Vergleich mit pönalen Elementen im Schadenersatzrecht an. Ein Beispiel dafür ist die Entschädigungszahlung bei Diskriminierung zum Beispiel aufgrund des Geschlechts von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Weber untersuchte, wie konsistent das Strafensystem des Arbeitsrechts ist.

Kündigung wegen Facebook-Posting

Fabian Josef Pullacher setzte sich in seiner Diplomarbeit mit dem Thema „Social Media Aktivitäten als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ auseinander. Die fahrlässige Nutzung von sozialen Medien im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis kann zu einer Kündigung führen, wie etwa der Fall eines Bankkassiers in Niederösterreich gezeigt hat, der wegen eines unglücklichen Facebook-Postings entlassen wurde. Es kursierten Gerüchte, dass er Geld unterschlagen hatte. Er setzte sich unter anderem damit zur Wehr, dass er per Facebook-Post einen Arbeitskollegen fragte, ob die vermissten 15.000 Euro wieder aufgetaucht seien.

Der Beitrag wurde auf dem öffentlichen Profil dieses Arbeitskollegen gepostet und wenig später wieder gelöscht. Der Mitarbeiter wurde in Folge wegen Vertrauensunwürdigkeit fristlos entlassen. Der Mann hat das Urteil bekämpft, wurde aber bereits in dritter Instanz abgewiesen. Wer Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse auf Facebook verrät, darf entlassen werden, hat der OGH entschieden. Pullacher untersuchte in seiner Arbeit welche Aussagen und Verhaltensweisen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtfertigen können.

Erst kürzlich ausgezeichnet

  • Betreuerin der Diplomarbeit war Univ.-Prof. Susanne Auer-Mayer, die erst kürzlich für ihre Habilitationsschrift „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“ mit dem Herbert-Tumpel-Preis ausgezeichnet wurde. Im März 2020 wechselt die 34Jährige von der Uni Salzburg als Universitätsprofessorin für Arbeits- und Sozialrecht, Schwerpunkt Digitalisierung in der Arbeitswelt an die WU Wien.
  • Univ.-Prof. Elias Felten von der Uni Salzburg wurde ebenfalls unlängst für seine Habilitationsschrift „Koalitionsfreiheit und Arbeitsverfassungsgesetz“ mit dem Kurt-Zopf-Preis und dem Kardinal-Innitzer-Preis ausgezeichnet.

 

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