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Business, Recht

Covid-19-Hilfen verschlechtern die Bonität nicht, so KSV

Kreditauskunfteien. Das neue Covid-19-Maßnahmenpaket soll zahlreiche Unternehmen mit Corona-Hilfen unterstützen. Ihre Bonität wird darunter nicht leiden, versprechen Gläubigerschützer.

In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, dem Fachverband der Finanzdienstleister und weiteren Kreditauskunfteien (Bisnode, Creditreform, CRIF, Compass) agiere der KSV1870 ab sofort und befristet für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen als Clearingstelle für Bonitätsinformationen.

Unternehmen sollen dabei die Clearingstelle auf freiwilliger Basis über bereits genehmigte Leistungen im Rahmen von Covid-19 informieren, damit diese in die Bewertung der Bonität bei allen österreichischen Auskunfteien einfließen können.

Die Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung stelle keinen Nachteil dar, sondern werde vor allem als wesentliche Maßnahme gewertet, das wirtschaftliche Überleben der jeweiligen Firma zu sichern.

So wird Bonität in der Corona-Krise beurteilt

Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG, spricht in einer Aussendung von einem branchenweiten Schulterschluss: Aus Sicht der Kreditauskunfteien ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die seitens der Bundesregierung ermöglicht wurden, um Unternehmen während der Corona-Krise zu unterstützen, ein Zeichen für zukunftsorientiertes Unternehmertum. Das soll für die Zeit der Covid-19-Maßnahmen bei der Bonitätsbewertung berücksichtigt werden.

Ziel sei, dass Unternehmen auf die Clearingstelle mit entsprechenden Informationen über genehmigte Förderungen aktiv und auf freiwilliger Basis zukommen, damit diese in die Bonitätsbewertung einfließen können. Gleichzeitig führen derartige Informationen nicht zu einer Schlechterstellung der Bonität gegenüber der Zeit vor Covid-19.

„In Zeiten der Krise ist dieser Schritt in keinster Weise als Eingeständnis einer verringerten finanziellen Stabilität zu werten, sondern vielmehr als Zeichen eines vorrausschauenden, unternehmerischen Handelns, um als Firma zu überleben und weiterhin liquide zu sein“, so Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH und Leiter des Fachausschusses der Kreditauskunfteien im Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich.

In Fällen, in denen darüber hinausgehende, individuelle Informationen vorliegen, dass sich die finanzielle Situation eines Unternehmens verändert hat (z.B. bei Vorliegen eines Insolvenzantrags oder anderer bonitätsrelevanter Merkmale) und dies im Rahmen einer Prüfung bestätigt wird, seien Bonitätsveränderungen von Seiten der Kreditauskunfteien im Interesse ihrer Kunden und der gesamten Wirtschaft allerdings weiterhin notwendig.

 

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