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Finanz, Recht

FMA bringt Leitfaden zur Nachhaltigkeit für Banken & Co

©ejn

Wien. Die FMA hat einen sektorübergreifenden Leitfaden zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht: Es geht u.a. um Klimawandel, Korruption und Kinderarbeit.

Nachhaltigkeitsrisiken sind konkret Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung, die sogenannten „ESG-Risiken“ (Environment, Social, Governance), zu verstehen, so die Finanzmarktaufsicht FMA.

Der Themenbogen reicht hier von Klimawandel über Korruption bis hin zu Kinderarbeit. Diese Risiken können – nicht nur im Fall von Klimarisiken – die Performance einzelner Vermögenswerte oder Finanzmarktteilnehmer negativ beeinflussen, sondern potenziell auch die Finanzstabilität gefährden, so die Behörde.

Der FMA-Leitfaden soll den beaufsichtigten Unternehmen als Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und diese insbesondere auf regulatorische Entwicklungen, etwa die Anwendung der „Disclosure Verordnung“ vorbereiten. Dementsprechend werde der Leitfaden ein „lebendes Dokument“ sein und bei Bedarf aktualisiert werden.

Nach Begriffsdefinitionen und Erläuterungen der gesetzlichen Grundlagen für Banken, Pensionskassen usw. werden dann durchaus konkretere Handlungsanweisungen gegeben. „Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden Risikokategorien abzubilden und in das bestehende Risikomanagement zu integrieren (…) In Übereinstimmung mit der Geschäfts- und Risikostrategie sind angemessene Methoden zur Identifikation, Messung, Bewertung und Steuerung festzulegen und in bestehende Methoden und Prozesse zu integrieren bzw. neue Methoden und Prozesse einzurichten – siehe Annex A: Good Practices von Tools und Methoden im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.“, heißt es etwa im Kapitel „II. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement“.

„Stärkung des gemeinsamen regulatorischen Verständnisses“

Der Leitfaden dient dazu, das gemeinsame Verständnis zwischen FMA und beaufsichtigten Unternehmen zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen (level playing field) zwischen den beaufsichtigten Unternehmen sicherzustellen, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: Er adressiere sektorübergreifend sowohl Banken, Versicherungen, Asset Manager, Pensions- und Betriebliche Vorsorgekassen. Sie alle haben laut FMA Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Risikokategorien, in Strategie und Unternehmensführung sowie soweit wie möglich in die bestehenden Transparenzpflichten einzubeziehen.

Er enthält einen Annex zu „Good Practices“ und einen weiteren Anhang zu Informationsquellen. Beispiele sollen praxisnahe Erklärungen bieten. Der Leitfaden soll auch als Orientierungshilfe für den Umgang mit den zahlreichen Initiativen der europäischen Institutionen zur Integration der ESG-Risiken in die europäische Regulierung dienen.

 

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