Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Motor, Recht

VW-Sammelklagen: „Es geht nur noch um Schadenshöhe“, so VKI

Thomas Hirmke ©VKI

Dieselskandal. Die Sammelklagen gegen VW nehmen Fahrt auf, so der VKI: Ab 10.9.2020 gehe es beim Prozessauftakt in St. Pölten nur noch um die Schadenshöhe. Aus Deutschland kommt der Ruf zur Eile.

Seit September 2018 laufen 16 Sammelklagen, in denen der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) in dem bislang größten Massenschaden Österreichs rund 10.000 Geschädigte gegen die Volkswagen AG (VW) vertritt.

Nachdem VW Ende Mai in einer auch für Österreich grundlegenden Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) erstmals höchstgerichtlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte hinsichtlich der VKI-Sammelklagen klar bestätigt, heißt es weiter.

Nun gehen die Sammelklagen mit dem Prozessauftakt beim Landesgericht (LG) St. Pölten am Donnerstag, dem 10.09.2020, in die nächste Runde. Hauptthema werde die Schadenshöhe sein, nachdem die Haftung von VW wegen Arglist bereits vom deutschen Bundesgerichtshof außer Streit gestellt wurde, so der VKI.

Worum es in St. Pölten gehen wird

Im Verfahren werden die Forderungen von 702 Geschädigten verhandelt. Eingeklagt sind rund 4 Millionen Euro. Dieser Betrag errechne sich aus dem Minderwert der betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt, der mit einem Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt wurde. Nach Ansicht des VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel bezahlt, weil die Fahrzeuge den Kaufpreis nicht wert waren.

VW bestreite freilich weiterhin nicht nur jegliches Fehlverhalten, sondern auch, dass überhaupt ein Schaden auf Seiten der Käufer vorliegt. VW lasse sich damit auf ein gefährliches Spiel ein, meint Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI: „Folgen die Gerichte der Rechtsansicht des VKI zu Schadensberechnung und -höhe und bestätigen die 30-jährige Verjährungsfrist wegen qualifizierten Betrugs, hat VW in Österreich ein Milliardenproblem.“ Dann werde die Entschädigung aller mehr als 300.000 geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich Thema, so Hirmke.

Aufruf zur Eile aus Deutschland

Zumindest vorläufig herrsche aber auch fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals für österreichische Verbraucher keine Rechtssicherheit in der Sache, heißt es bei der deutschen Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner: Nur ein Bruchteil der betroffenen Fahrzeughalter setze Schadensersatzansprüche überhaupt durch.

Durch ihre Untätigkeit verlieren die österreichischen VW-Halter jedoch rund 468 Millionen Euro pro Jahr, so das Ergebnis einer Analyse der Kanzlei, für die man Daten aus mehr als 12.000 abgeschlossenen Abgasskandal-Fällen ausgewertet habe.

 

Weitere Meldungen:

  1. VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start
  2. Green Bonds von Volkswagen Leasing: Hogan Lovells hilft
  3. VKI klagt erfolgreich gegen Gaspreis-Erhöhung
  4. Corona-Schäden: ARAG muss für Staatsakte zahlen, so OGH