
Zagreb. Kroatien hat die Aufforderung „Sie müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen“ zum Gesetz gemacht: Jedes Unternehmen ist betroffen.
Der Schriftverkehr per E-Mail ist im Geschäftsleben üblich – doch wer bei einem Unternehmen unter welcher E-Mail-Adresse erreichbar ist, das ist nicht immer offensichtlich. Die kroatischen Behörden wollen ab sofort nicht mehr im Dunkeln tappen, und haben die bekannte Aufforderung „Sie müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen“ daher in den Informationsfluss des Firmenbuches integriert.
Durch eine Änderung im kroatischen Handelsregistergesetz ist ab sofort der verpflichtende Eintrag von mindestens einer E-Mail-Adresse pro Firma beim zuständigen kroatischen Handelsgericht erforderlich, macht die Wirtschaftskammer Österreich aufmerksam.
Auch österreichische Niederlassungen betroffen
Die Pflicht treffe konkret jedes eingetragenen Subjekt – egal ob Handelsgesellschaft, Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, Institution, Genossenschaft, Kreditunion, etc.
Das dazu nötige Formular muss von allen Verwaltungsmitgliedern / Direktoren unterzeichnet und mit einem Firmenstempel versehen sein. Es kann persönlich oder per eingeschriebener Post mit Rückantwortschein an das zuständige Handelsgericht (bei welchem das Subjekt eingetragen ist) übermittelt werden.
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