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Bildung & Uni, Finanz, Recht

Buch: Börsegesetz und Marktmissbrauch

©Manz

Wien. Ein neuer Kommentar beschäftigt sich mit dem Börsegesetz 2018 und der Marktmissbrauchsverordnung. Zum Autorenteam gehören mehrere Cerha Hempel-Mitarbeiter.

Das österreichische Börsegesetz wurde 2018 auf neue Beine gestellt. Der europarechtliche Einfluss auf das Kapitalmarkt- und Börserecht erforderte eine gänzliche Neukodifizierung, heißt es beim Verlag Manz. Daraus folgten eine veränderte Struktur des Gesetzes und diverse andere Neuerungen.

Auch die nun unmittelbar anwendbare EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) habe beachtliche Konsequenzen für Rechtsanwender. Der neue BörseG 2018-Kommentar betrachtet die Bestimmungen des Börsegesetzes und die materiellen Normen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR).

Geboten wird demnach ein Überblick über die Neuerungen im Börserecht, eine Erläuterung des Zusammenspiels europarechtlicher und nationaler Normen sowie die Behandlung wichtiger Praxisfragen. Die jüngsten Änderungen des BörseG 2018 und sämtliche Entwicklungen auf europarechtlicher Ebene wurden berücksichtigt. Auch auf die mit 1.1.2021 in Kraft tretenden Änderungen der MAR durch Artikel 1 der VO (EU) 2019/2115 wird Bezug genommen, so der Verlag. Der Titel ist auch in der Rechtsdatenbank RDB verfügbar.

Die Autoren

Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Paris-Lodron-Universität Salzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht. Ein großes Team von Autorinnen und Autoren beleuchtet die einzelnen Fachbereiche. Drei von ihnen stammen aus der Wirtschaftskanzlei Cerha Hempel:

  • Peter Knobl, auf Bankaufsichts-, Börse- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Partner und Rechtsanwalt, hat die Bestimmungen über das Verbot der Marktmanipulation und der zulässigen Marktpraxis in der Marktmissbrauchsver-
    ordnung verfasst.
  • Univ.-Prof. Nicolas Raschauer, Of Counsel bei Cerha Hempel, betrachtet die Sanktions- und Verfahrensbestimmungen betreffend Marktinfrastruktur, Transparenzvorschriften und sonstige Pflichten der Emittenten sowie Marktmissbrauch des BörseG 2018 sowie der Marktmissbrauchsverordnung.
  • Wolfgang Sindelar, auf Corporate und M&A spezialisierter Rechtsanwalt sowie Senior Counsel der Kanzlei, hat die Bestimmungen über das Verbot von Insidergeschäften und unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen der Marktmissbrauchsverordnung kommentiert.

Die Statements

Zielgruppe des Werks sind Rechts- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer, Verwaltungsbehörden und Gerichte. “Mit diesen Kommentierungen soll Klarheit in einem komplexen Rechtsfeld geschaffen werden, das im Bereich des Justiz- und Verwaltungsstrafrechts für jeden Rechtsunterworfenen, nicht bloß börsenotierte Unternehmen, von großer praktischer Bedeutung sein kann“, so Knobl.

“Das Zusammenspiel von unmittelbar anwendbarem EU-Recht mit tradierten österreichischen verwaltungsstraf- und aufsichtsrechtlichen Normen wird durch unsere Kommentierung für die Anwendungspraxis veranschaulicht und damit vereinfacht“, so Raschauer.

 

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