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Business, Recht

Indexanpassung der Mieten erst 2022 – dafür aber öfter

©ejn

Parlament. Wegen der Corona-Krise erfolgt die nächste Indexanpassung der Richtwert- und Kategoriemieten erst 2022. Dann kommt wohl auch ein neues Maklergesetz.

Auf die Verschiebung der Index-Anpassung bei Mieten um ein Jahr haben sich jetzt die Mitglieder des Bautenausschusses des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen geeinigt. Nur die Neos sprachen sich dagegen aus, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Mit dem angenommenen Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, Grünen und SPÖ miterledigt wurden zudem drei SPÖ-Vorstöße, die ähnliche Ziele verfolgten, heißt es weiter. Durch das Aussetzen der Mietenerhöhungen komme es zur Entlastung von rund einer Million Menschen in Mietverhältnissen in Zeiten der Corona-Krise, zeigten sich die VertreterInnen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen erfreut. Für die Neos ist das Aussetzen der Indexanpassung dagegen kein probates Mittel, da es sich nur um „Symbolpolitik“ handle.

Später, aber dann öfter

  • Durch den im Bautenausschuss mehrheitlich angenommenen Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, Grünen und SPÖ soll es konkret zur Aussetzung der indexgebundenen Mietenerhöhung bei Richtwert- und Kategoriemieten bis 2022 kommen.
  • Zum Ausgleich soll es dann aber bei den Richtwertmieten ausnahmsweise zu einer jährlich aufeinanderfolgenden Anpassung in den Jahren 2022 und 2023 kommen.
  • Zudem soll die Wertsicherungsberechnung in ungeminderter Höhe weiterlaufen und von VermieterInnen im Zuge späterer Anpassungen lukriert werden können.

Felix Eypeltauer (Neos) kritisierte, dass es sich nur um „Symbolpolitik“ und um kleine Beträge ohne Entlastungseffekt handle. Seine Partei spricht sich für „treffsichere Unterstützungsleistungen für diejenigen, die sie brauchen“ aus. So würden etwa Jungfamilien in Neubauwohnungen nicht vom Aussetzen der Indexanpassung profitieren.

Mehrheitlich von ÖVP und Grünen im Ausschuss vertagt wurde ein SPÖ-Antrag zur Änderung des Maklergesetzes, der die Einführung eines Erstanbieter-Prinzips oder Bestellerprinzips beinhaltet. WohnungsmaklerInnen sollen demnach eine Maklerprovision von Wohnungssuchenden nur dann verlangen können, wenn ein Vertrag über Wohnungen oder Wohnräume zustande kommt, die dem Makler/der Maklerin noch nicht von der Gegenseite bekannt gegeben worden waren oder ihm/ihr sonst wie bekannt wurden.

Kommt das Bestellerprinzip?

Die Einführung eines „Bestellerprinzips“ für die Kosten von WohnungsmaklerInnen sei eine langjährige SPÖ-Forderung, hielt Maximilian Köllner (SPÖ) im Ausschuss fest. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz habe diese im letzten Wahlkampf aufgegriffen und im aktuellen Regierungsprogramm verankert. Köllner wollte daher von den Regierungsfraktionen wissen, wann mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen sei.

Johann Singer (ÖVP) bestätigte, dass ein Bestellerprinzip im Regierungsprogramm verankert sei. Er gehe davon aus, dass ein Gesetzesantrag seitens ÖVP und Grünen in den nächsten Monaten vorliegen werde. Singer rechnet mit dem Inkrafttreten eines neuen Maklergesetzes ab Anfang 2022 mit entsprechenden Übergangsfristen.

 

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