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Business, Recht

OGH schränkt Bootsausflüge am Wörthersee ein

©Koban Südvers

Wien/Klagenfurt. Das Chartern von Motorbooten ist laut Oberstem Gerichtshof strengstens untersagt. Urlauber können auf Segel- und Elektroboote ausweichen, so Koban Südvers.

Als eines der beliebtesten Gewässer Österreichs lockt der Wörthersee jedes Jahr zahlreiche Gäste an. Besonderes Highlight für Urlauber ist eine Bootstour mit einem Motorboot.

Die Anzahl der Motorboote am Wörthersee ist zwar begrenzt, dennoch gibt es die Möglichkeit, mit einem der wenigen zugelassenen Motorboote mitzufahren. Die wenigsten wissen, dass das Chartern eines Bootes, also die Überlassung des Bootes zum Selbstlenken, strengstens untersagt ist. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich in einer Entscheidung anlässlich eines Unfalls bestätigt.

„Mitfahren, beispielsweise mit dem Taxi oder bei Ausflugsfahrten, ist ok, aber das Chartern ist verboten“, so Wolfgang Reisinger, Lektor der Donau-Uni Krems und Berater mehrerer Versicherungsmaklerunternehmen.

Nur unter Aufsicht

Demzufolge wird dem Lenker zwar zugebilligt, das Steuer unter Aufsicht eines Schiffsführers vorübergehend zu übernehmen, die Überlassung bzw. das Chartern des Boots zum eigenständigen Lenken wird aber sanktioniert.

Wird doch gechartert, drohen im Falle eines Unfalls strafrechtliche und finanzielle Folgen: „Im Falle eines Unfalls hätte der unrechtmäßige Lenker nämlich keinen Versicherungsschutz. Er oder sie müsste sowohl mit strafrechtlichen als auch mit finanziellen Folgen rechnen“, so Klaus Koban, geschäftsführender Gesellschafter von Koban Südvers.

Ein Trostpflaster gibt es aber: „Das Lenken von Segelbooten oder Elektrobooten ist den Besuchern des Wörthersees erlaubt. Alkoholgenuss ist aber tabu, es gilt eine Grenze von 0,1 Promille“, so Reisinger.

 

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