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Parlament. Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln stehen Beendigungsabkommen mit Kroatien, Slowenien u.a. vor der Tür.
Konkret liegen dem Nationalrat Beendigungsabkommen zu bilateralen Abkommen Österreichs über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit Kroatien, mit Slowenien sowie mit Malta vor, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Die Abkommen werden demnach mit Inkrafttreten der Beendigungsabkommen beendet. Festgehalten wird, dass auch die enthaltenen Bestimmungen zur Verlängerung des Schutzes jener Investitionen, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Abkommens getätigt wurden, beendet werden und nach Inkrafttreten des Beendigungsabkommens keine Rechtswirkungen mehr entfalten.
Weitere bilaterale Abkommen werden beendet
Neben den vorliegenden Beendigungsabkommen soll auch die Beendigung noch ausstehender bilateraler Investitionsschutzverträge Österreichs mit EU-Mitgliedstaaten weiterverfolgt werden.
Die Verbesserung des Investitionsschutzes im EU-Binnenmarkt werde von Österreich auf EU-Ebene weiterhin nachdrücklich unterstützt, mit dem Ziel, einen umfassenden und effektiven Rechtsschutz im Binnenmarkt für Unternehmen zu gewährleisten.