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Business, Recht

Digitalisierung: Neue Regeln für Cyber-Money

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Eine Regierungsvorlage sieht neue Strafen bei Fälschung bzw. Betrug mit digitalen Zahlungsmitteln vor. Gesichtserkennungssoftware in der Öffentlichkeit verbieten wollen die Neos.

Zur strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sollen mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie unter anderem einheitliche Definitionen geschaffen werden. Mit der entsprechenden Regierungsvorlage der Justizministerin mit Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) und im Zahlungsdienstegesetz 2018, die dem Nationalrat vorliegt, geht es vor allem im StGB um Anpassungen an Instrumente wie etwa virtuelle Währungen.

Durch die teilweise Anhebung der Strafdrohungen bzw. die Schaffung von Qualifikationstatbeständen, etwa im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, soll laut Vorlage die Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln im Einklang mit der EU-Richtlinie sichergestellt werden, so die Parlamentskorrespondenz.

Die Definition von virtuellen Währungen

Unter anderem werden als unbare Zahlungsmittel in der Vorlage auch digitale Tauschmittel aufgenommen, unter denen laut Erläuterungen die EU-Richtlinie E-Geld oder virtuelle Währungen versteht. Eine virtuelle Währung im Sinne der Richtlinie ist demnach eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist, die nicht den rechtlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum verbieten?

Ein nationales Verbot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung fordern die Neos in einem von Nikolaus Scherak eingebrachten Entschließungsantrag. Eine solche Software werde weltweit zunehmend eingesetzt, sie sei aber höchst problematisch. Viele, die damit befasst sind, wie Amnesty International, der Europäische Datenschutzausschuss oder der EU-Datenschutzbeauftragte, würden eindringlich vor einer Anwendung warnen. Die Europäische Kommission plane bereits eine Verordnung, in der ein solcher Einsatz reguliert werden soll.

Problematisiert wird im Antrag vor allem, dass die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum massiv in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, eingreife. Zentral für Demokratien sei jedoch, so die Neos, dass sich die BürgerInnen im öffentlichen Raum frei, anonym und ohne staatliche Überwachung bewegen können.

 

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