Wien. Andreas Witzani (55) ist ab 1. Jänner 2022 neuer Geschäftsführer der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft. Marktfolge-Geschäftsführerin Sonja König wird zusätzlich Sprecherin.
Damit kommt es ab 2022 in der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH zu einer Neuordnung: Andreas Witzani folgt in der Geschäftsführung Martin Bruckner (56) nach und zeichne in seiner Funktion künftig für das Marktressort verantwortlich.
Sonja König (49) übernehme zusätzlich zu ihren bisherigen Agenden als Geschäftsführerin für den Bereich Marktfolge die Rolle der Sprecherin.
Die Laufbahn
Andreas Witzani war zuletzt als Geschäftsführer der Merito Financial Solutions GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt begann ursprünglich als Finanzanalyst bei der Erste Invest Consult GmbH. Sein beruflicher Werdegang führte den gebürtigen Niederösterreicher dann neben der selbstständigen Unternehmensberatung zu Stationen in der Geschäftsführung bei Raiffeisen International Fund Advisory GmbH und der Volksbanken Kapitalanlagegesellschaft mbH, in denen er unter anderem für den Vertrieb und das operative Fondsmanagement zuständig war.
Im Vorstand der Immo KAG verantwortete Witzani die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Bereiche Vertrieb, Rechnungswesen und Controlling sowie Marketing, heißt es weiter.
Der Vorgänger
Martin Bruckners Stationen bei der Allianz in Österreich führten ihn als Sprecher in den Vorstand der Allianz Investmentbank, die er mitgegründet hat, den Vorstand der Allianz Pensionskasse und in die Geschäftsleitung der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft. Für die Allianz Elementar Versicherungs-AG sowie die Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG managte er zudem erfolgreich die Kapitalanlagen des Versicherungsgeschäftes, heißt es weiter.
In seinen Führungspositionen sei er maßgeblich für die positive Entwicklung der einzelnen Gesellschaften verantwortlich gewesen. Nach über 30 Jahren bei der Allianz Gruppe in Österreich widme sich Bruckner nun neuen beruflichen Herausforderungen. Die Neuordnung in der Geschäftsführung erfolge vorbehaltlich der erforderlichen Organbeschlüsse.