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Business, Nova, Recht

Glashütter Uhren jetzt wie Messer aus Solingen geschützt

Uwe Ahrendt ©Matthias Lüdecke / Nomos Glashütte

IP und Marken. Die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ ist in Deutschland nun gesetzlich geschützt: Es ist das erste Mal seit über 80 Jahren, dass einer Stadt und ihre wichtigsten Branche ein solcher Schritt gelingt.

Am 11. Februar 2022 hat die Glashütte-Verordnung den deutschen Bundesrat in Berlin passiert: Das sei sozusagen ein Ritterschlag für die „Uhrenstadt“ im sächsischen Erzgebirge, heißt es beim dort ansässigen Unternehmen Nomos Glashütte. Denn die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ erlange mit der neuen Verordnung einen bedeutenden Sonderstatus. Uhren aus Glashütte – die dortigen Hersteller sehen sich selbst in einer Liga mit bekannten Schweizer Uhrenmarken – genießen nun auch einen vergleichbaren gesetzlichen Schutz, heißt es.

Während das „Swiss Made“ allerdings für die gesamte Schweiz gilt, gilt „Glashütte“ nur für den sehr eng begrenzten geografischen Raum. Es handelt sich erst um den zweiten Fall eines Spezialschutzes für eine geografische Herkunftsangabe eines technischen Erzeugnisses im Industrieland Deutschland. Der Vorgänger kommt aus einer anderen Branche: Solingen, bekannt für die gleichnamigen Klingen, erhielt 1938 einen entsprechenden Herkunftsschutz für Schneidwaren. Der wurde zwar 1994 auf Basis von §137 des deutschen Markengesetzes modernisiert und erneuert, doch Nachahmer fand das Beispiel viele Jahre lang nicht – bis 2022 Glashütte nach längerem Mahlen der Mühlen der Justiz in die Solinger Fußstapfen trat.

Die Auswirkungen

Für Nomos Glashütte und andere Hersteller vor Ort bedeute die neue Verordnung nun eine wesentlich bessere rechtliche Grundlage und besseren Schutz vor etwaigen Trittbrettfahrern. Vor allem jedoch profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher, wird versprochen: Sie können sich darauf verlassen, dass Uhren, auf denen „Glashütte“ steht, tatsächlich mit allen qualitätsrelevanten Herstellungsschritten in dem Traditionsort hergestellt wurden. Denn jeder, der mit diesem Namen wirbt, habe sich strikt an die Vorgaben der Verordnung zu halten.

„Die neue Verordnung bedeutet daher auch ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort“, so Uwe Ahrendt, CEO von Nomos Glashütte. „Und sie ist eine Anerkennung für das, was hier seit 1845 geleistet wird.“ Nomos Glashütte selbst fertige alle elf Uhrwerke der Produktpalette in eigener Manufaktur vor Ort, mit einer Fertigungstiefe von bis zu 95 Prozent. Damit übererfülle man die Bedingungen der Verordnung (50%) leicht.

Für Glashütte ist das Thema von entscheidender Bedeutung: Insgesamt gibt es neun Uhrenhersteller in dem Ort mit nur rund 6.700 Einwohner*innen. Keine Rolle spielt dagegen, dem Namen zum Trotz, die Glasindustrie vor Ort – die Glashütte aus dem Spätmittelalter, der das Städtchen seinen Namen verdankt, existiert schon seit vielen Jahrhunderten nicht mehr.

 

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