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Business, Recht, Steuer, Tools

Ein Hub für die neuen ESG-Regularien der EU

©ejn

Compliance. Der ESG-Regulierungsspezialist Envoria, das FinTech-Unternehmen fino sowie der Technologie- und Outsourcing-Dienstleister PPA Technologies gründen die openESG GmbH.

Ziel von openESG sei es, Finanzdienstleister bei der Umsetzung der ESG-Regularien infolge des European Green Deal zu unterstützen und Großunternehmen bei der Bewertung ihrer Lieferketten zu entlasten. Dazu stelle openESG einen zentralen, offenen Daten-Hub für die Erhebung, Verwaltung und Anreicherung relevanter Daten zur Verfügung. Man peilt eine Komplettlösung für digitales ESG-Datenmanagement an.

Die Aufgaben

Die Europäische Union hat mit dem Green Deal eine ganze Fülle von Verordnungen und Regularien auf den Weg gebracht, um die definierten Klimaziele der EU zu unterstützen und „Green Washing“ zu verhindern. Was in der Vergangenheit unter dem Schlagwort Corporate Social Responsibility (CSR) laut den drei Anbietern eher zweitrangig abgehandelt wurde, ist mit den veröffentlichten ESG (Environment, Social und Governance)-Regularien nun deutlich verschärft worden. Für die Wirtschaft ergeben sich daraus umfassende Berichts- und Offenlegungspflichten, die es ab dem Berichtsjahr 2023 zu erfüllen gilt.

  • Die erste Stufe ist die seit dem Berichtsjahr 2021 geltende EU-Taxonomie-Verordnung, nach der ausgewiesen werden muss, welche Anteile des Umsatzes, der Investitionen und der Betriebsausgaben eines Unternehmens nachhaltig sind. Als erste, vergleichsweise einfach umzusetzende Stufe gilt diese für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden – in Zahlen: 550 Unternehmen in Deutschland und 11.700 in Europa.
  • Ab dem Berichtsjahr 2023 folgt die nächste Stufe der ESG-Regularien, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt, was dann bereits mehr als 50.000 Unternehmen in Europa betrifft, davon rund 15.000 in Deutschland. Der jüngst veröffentlichte Vorschlag der EU umfasst über 300 Kennzahlen, die jedes Unternehmen erfassen und ausweisen muss, was einer erheblichen Zunahme der Berichtspflichten entspricht.
  • Zusätzlich müssen mit Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Großunternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden ab Januar 2023 ESG-Kennzahlen für ihre gesamte Lieferkette erfassen. Davon können indirekt auch Unternehmen in Ländern wie Österreich betroffen sein, wenn sie Teil der entsprechenden Lieferketten sind.
  • Nicht minder betroffen sind Finanzunternehmen, beispielsweise Banken und Sparkassen, Vermögensverwalter, Versicherungs- sowie Rückversicherungsunternehmen, die das nachhaltig finanzierte Geschäftsvolumen als Anteil des Gesamtgeschäftsvolumens ausweisen müssen. Diese sogenannte Green Asset Ratio ist nur die erste Stufe an Offenlegungspflichten, der in den nächsten Jahren weitere folgen.

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