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Business, Recht

Österreich mag EU-Reformpläne für Insolvenzen nicht

©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Parlament. Die EU-Kommission möchte einheitliche Mindeststandards bei Insolvenzen. Österreichs Insolvenzrecht ist mit den Plänen aber nicht kompatibel, hieß es jetzt im Bundesrat.

Österreichs Insolvenzrecht sei „vorbildlich in der ganzen EU“ sprach sich konkret Sonja Zwazl (ÖVP/Niederösterreich) gegen das Kommissionsvorhaben aus, allen Mitgliedsländern einheitliche Vorgaben in diesem Zusammenhang zu machen. Gleichermaßen kritisch äußerten sich auch die übrigen Fraktionen, wobei Johannes Hübner (FPÖ/Wien) vor allem die Kompetenzüberschreitung Brüssels verurteilte. In diesem Sinne kritisierte ein Vertreter der Wirtschaftskammer, „die EU prescht vor, ohne vom EuGH gemaßregelt zu werden“, weil kaum ein EU-Land vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen protestiere.

Der Großteil der heimischen Wirtschaft bestehe aus kleinen Unternehmen, an denen grenzüberschreitende Investoren kein Interesse hätten. Daher gebe es in Österreich auch keine Notwendigkeit, am bestehenden guten Insolvenzsystem etwas zu ändern, so die Stellungnahme laut einem Bericht der Parlamentskorrespondenz.

Die Pläne

Die EU-Kommission strebt ihrem Entwurf zufolge eben zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Investitionen und Geschäftsbeziehungen im europäischen Binnenmarkt noch größere Übereinstimmungen bei den Insolvenzvorschriften der EU-Länder an. Das Fehlen harmonisierter Insolvenzregelungen sei eines der größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr in der EU, nennt die Kommission das Vorantreiben eines integrierten Kapitalmarkts als Motivation für ihren Vorschlag. Insolvenzverfahren würden dadurch beschleunigt, der Verwertungsumfang erhöht und die Kosten gemindert, wodurch wiederum Investitionen gefördert würden.

  • Unter anderem soll mit der vorgeschlagenen Richtlinie der Verkauf eines Unternehmens vor Eintritt in ein Insolvenzverfahren (Pre-pack-Verfahren) erleichtert werden.
  • Zur Erhöhung des Verwertungsumfangs, der EU-weit zuletzt bei durchschnittlich 40% lag, will die Kommission im Sinne der Gläubiger eines Unternehmens das Aufspüren von Vermögenswerten verbessern. Dazu soll der grenzüberschreitende Zugriff auf relevante Daten unter Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen gefördert werden.

Österreich begrüße zwar grundsätzlich die Einführung insolvenzrechtlicher Mindeststandards in der EU, gab eine Expertin des Justizministeriums (BMJ) im Ausschuss zu verstehen. Man habe allerdings Bedenken, die avisierten Änderungen könnten Missbrauch erleichtern oder bestehende Schutzstandards in Österreich minimieren.

So seien weder das Pre-Pack-Verfahren zur Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs im Vorfeld der Insolvenzverfahren noch vereinfachte Verfahren für Kleinstunternehmer im österreichischen Insolvenzrecht vorgesehen. Die Eröffnung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens ohne kostendeckendem Vermögen sowie dessen Durchführung ohne Insolvenzverwalter gebe es in Österreich ebenfalls nicht.

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