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Bildung & Uni, Business, Recht

Handbuch zum Lieferketten-Gesetz in Deutschland

©C.H.Beck

Lieferanten & Exporteure. Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist in Kraft. Ein Handbuch beleuchtet die komplexen Regeln, spannend auch für Geschäftspartner deutscher Firmen.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, hat Deutschland seit 1.1.2023 Regeln für mehr humanitäre Nachhaltigkeit in den Lieferbeziehungen seiner Unternehmen festgelegt. Es reiht sich damit in die Gruppe jener EU-Staaten ein, die bereits über eine einschlägige Gesetzgebung verfügen. „Damit sehen sich zahlreiche Unternehmen einem anspruchsvollen Pflichtenprogramm gegenüber, das die ohnehin schon weitreichenden Sorgfalts- und Überwachungspflichten noch einmal ausdehnt und erstmals auf Zulieferer erstreckt“, heißt es im Vorwort zur Neuerscheinung.

Österreich ist gesetzlich noch nicht so weit, und der EU-weite Gesetzesrahmen lässt vorerst noch auf sich warten. Das ändert aber nichts daran, dass auch für ausländische Geschäftspartner deutscher Unternehmen das Lieferketten-Gesetz große praktische Bedeutung hat, denn schließlich sind auch sie es, die nachweisen müssen, dass die Menschenrechte eingehalten werden, und zwar auch, was ihre eigenen Lieferanten betrifft.

Die Praxis

Im Detail sind die Regeln natürlich komplex, es gäbe auch durchaus Raum für Verbesserungen, sagen dazu Rechtsprofis etwa von DLA Piper. Der neue Kommentar „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ soll die Materie laut Fachverlag C.H.Beck auf knapp 700 Seiten einerseits aus der Perspektive von Praktikern in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Gerichtsbarkeit beleuchten, andererseits als Großkommentar auch für den rechtswissenschaftlichen Einsatz dienen. Mehrere Fachautor*innen haben mitgewirkt. Die Herausgeber sind:

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Holger Fleischer, LL.M. (Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; Affiliate Professor an der Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Peter Mankowski (ehedem Professor an der Universität Hamburg)

Was vorgeschrieben ist

Grundsätzlich verpfichtet das deutsche LkSG Unternehmen, die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Das bedeutet nicht nur das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, es geht auch um Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um angemessenen Lohn, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen, so der Verlag.

Das LkSG legt basierend auf den UN-Leitlinien für Menschenrechte und Wirtschaft die Anforderungen an ein verantwortliches Risiko-Management von Lieferketten Unternehmen fest. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle erhält weitgehende Eingriffsbefugnisse: Dazu gehöre etwa, Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen zu können. Missetäter können zur Nachbesserung aufgefordert und uneinsichtige Unternehmen durch Zwangsgelder angespornt werden.

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