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Bildung & Uni, Business, Recht

Was gilt bei Hausdurchsuchungen: Ratgeber neu erschienen

©Linde Verlag

Im Namen des Gesetzes. Eine Hausdurchsuchung wirkt auf die Betroffenen „überraschend und sehr eingriffsintensiv“: Ein neuer Ratgeber soll Betroffenen die Regeln verstehen helfen.

Stehen die Beamten mit einem „Durchsuchungsbefehl“ vor der Tür, ist es meist zu spät, so Fachverlag Linde: Eine Hausdurchsuchung stellt in der Regel eine „überraschende und sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahme“ dar, auf die man im Ernstfall gut vorbereitet sein sollte. Überraschungseffekt und Stress führen häufig zu unüberlegten Reaktionen – und vielfach zu einem juristischen Nachspiel, heißt es weiter.

Herausgeberin des jetzt in 2. Auflage erschienenen Handbuchs ist Anwältin Heidemarie Paulitsch (Paulitsch Law), spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Prozessführung, Fachautorin und -vortragende. Mehrere Fachautoren haben mitgewirkt.

Der Inhalt

Das Buch wendet sich an (potenziell) Betroffene bzw. deren Berater:innen und soll die Regeln für derartige, nicht alltägliche Situationen vermitteln. Dabei gehe es insbesondere um die Bereiche Strafverfahren, Finanzstrafverfahren, regulatorische Durchsuchungen bei Banken, Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb.

Erörtert werden demnach wesentliche Rechte und Pflichten der Betroffen, die Praktiken der Ermittlungsbeamten, die Judikatur und verschiedene Fragestellungen, die sich aus dem Ermittlungsalltag ergeben. Behandelt wird etwa im Strafverfahren der Ablauf der Hausdurchsuchung und die zuständigen Behörden, die Sicherstellung von Gegenständen und digitalen Daten, die Pflicht zur Herausgabe eines Passworts, Widerspruchsrechte usw.

So ist zur Hausdurchsuchung beispielsweise grundsätzlich ein richterliche Bewilligung erforderlich – diese kann aber auch entfallen: Stimmen die Betroffenen nämlich der höflichen Frage der Beamt:innen, ob man sich umschauen dürfe, zu, dann kommt es zur „freiwilligen Nachschau“.

Besondere Spielregeln gelten bei Banken (z.B. On-Site-Analyse vs. Off-Site-Analyse) und im Kartellrecht, wo die Wettbewerbsbehörden mit beachtlichen Machtbefugnissen ausgestattet sind. Unternehmen können es unter Umständen (wenn ihr Fall bedeutsam genug ist) sogar direkt mit der Europäischen Kommission zu tun bekommen.

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