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Whistleblower: Die Meldestelle der Justiz geht online

©ejn

Wien. Die Justiz hat ihre interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen gestartet. Die Plattform läuft mit einem BKMS-System der EQS Group.

Das Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) ist wie berichtet in Kraft getreten: Es verpflichtet neben Unternehmen auch Institutionen, seinen Bestimmungen Rechnung zu tragen. Daher wurde für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz ein internes Hinweisgebersystem (Hinweisgeber:innen-Plattform) eingerichtet. Zweck ist laut den Angaben sowohl die Entgegennahme von Hinweisen über Verstöße gegen die Compliance Leitlinien der Justiz als auch dem HSchG unterliegende Rechtsverletzungen.

Ferner können über diese Plattform Hinweise und Meldungen zu Diskriminierung, (sexueller) Belästigung oder Gewalt im Arbeitsumfeld der Justiz abgegeben werden, so der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner Veröffentlichung zur Freischaltung.

Für den internen Gebrauch

User, die dem Link des OGH folgen, verlassen die digitale Sphäre der österreichischen Justiz, denn das Hinweisgebersystem wird online durch die EQS Group-Tochter Business Keeper GmbH in Berlin im Auftrag des Justizministeriums betrieben. Auf dem Portal findet sich neben der eigentlichen Abwicklung von Hinweisen auch eine Reihe von Informationen („FAQ“), um angehende Hinweisgeber:innen aufzuklären.

Diese Hinweise sind teils als direkte Zitate aus dem Gesetz abgefasst, aber die Plattform richtet sich schließlich auch an interne Whistleblower der Justiz, d.h. meist – aber nicht immer – Rechtsprofis. Konkret sind die Adressat:innen Richter und Richterinnen, Staatsanwälte, Beamte der Justiz, Vertragsbedienstete und überlassene Arbeitskräfte im Justizbereich. Für andere öffentliche Stellen sind jeweils die dortigen Meldestellen zuständig.

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