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Business, Finanz, Recht, Tools

Um 82 Prozent mehr Whistleblower-Hinweise bei der FMA

Helmut Ettl ©FMA

Finanzbranche & Probleme. Die Zahl der Whistleblower-Hinweise bei der Finanzmarktaufsicht ist 2023 um 82,3 Prozent auf 432 gestiegen. Bei Finanzbetrug liegt der höchste Einzelschaden bei 1,6 Mio. Euro.

Die Zahl der Whistleblower-Hinweise, wie auch die der Verbraucher-Beschwerden nimmt weiter stark zu, so die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA: Vor allem Hinweise zu Anlagebetrug sowie Missständen in der Governance von Unternehmen, heißt es.

Die Trends und die Beschwerden

2023 haben sich knapp mehr als 3000 Bürgerinnen und Bürger an die Verbraucherinformation der FMA gewandt. Rund ein Viertel der Ratsuchenden brachte dabei eine Beschwerde über ein durch die FMA beaufsichtigtes Unternehmen vor, drei Viertel hatten eine allgemeine Frage zum Finanzmarkt Österreich oder zu einer bestimmten Finanzdienstleistung, die sie nachfragten.

Die Anfragen und Beschwerden betrafen insbesondere Konten und Zahlungsverkehr, Geldanlage und Wertpapiere, Finanzierungen in Form von Immobilien- und Konsumkrediten sowie Lebens- und Sachversicherungen. Mehr als ein Drittel aller Eingaben – und zwar rund 1100 – bezog sich auf den Verdacht auf Anlagebetrug, eine Steigerung um 37% gegenüber dem Jahr davor.

Im FMA-Whistleblower-System, über das in der Regel Unternehmens- und Markt-Insider anonymisiert über Missstände berichten, gab es im Vorjahr 432 Eingaben, ein Plus von 195 oder +82,3%. 234 davon betrafen tatsächlich den Aufsichtsbereich der FMA, 113 bezogen sich auf Steuervergehen, 85 betrafen Aufsichtsbereiche, die von anderen Behörden zu überwachen sind, oder erwiesen sich als substanzlos, so die FMA.

Eingaben zum Anlagebetrug steigen stetig

Die Eingaben zum Verdacht auf Anlagebetrug steigen bereits seit Jahren kontinuierlich an. Positiv sei hier nur zu vermerken, dass im Vorjahr nur jeder Vierte auch angegeben hat, bereits Opfer eines Betruges geworden zu sein. Der höchste, der FMA berichtete, Verlust eines Betrugsopfers lag 2023 aber bei € 1.601.400. Im Durchschnitt betrug die gemeldete Schadenssumme rund € 45.000. In Summe wurden der FMA 2023 Schäden aus Anlagebetrug in Höhe von € 13 Mio. bekanntgegeben; um in etwa ein Drittel höher als im Vorjahr.

„Da die Eingaben zum Verdacht auf Anlagebetrug oft frühzeitig erfolgen, ist es der FMA möglich, auch präventiv zu wirken“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung: „So haben wir auch im Vorjahr eine Vielzahl von Investoren-Warnungen veröffentlicht, laufend über gerade besonders aktuelle Betrugsmaschen berichtet und leicht verständliche Informationen zur Verfügung gestellt, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrügern schützen können.“

Die häufigste Betrugsmasche war 2023 mit 44% der sogenannte „Authority Fraud“. Dabei geben sich die Betrüger als Mitarbeiter einer Behörde (z.B. Polizei, Gerichte, aber auch der FMA selbst) aus, um Konsumentinnen oder Konsumenten in eine betrügerische Falle zu locken. 30% aller Fälle betrafen Betrugsmaschen mit vermeintlichen Anlagen in traditionellen Wertpapieren und Beteiligungen. Bezogen sich 2020/21 noch mehr als die Hälfte aller Betrugsfälle auf Krypto Assets, so ist dies Kategorie seit zwei Jahren signifikant rückläufig: ihr Anteil betrug im Vorjahr nur mehr 23%.

Whistleblower als wichtige Informationsquelle

Von den 234 Whistleblower-Hinweisen im Aufsichtsbereich der FMA betrafen 67 den Verdacht auf Anlagebetrug, 60 das Bank- und Kreditwesen, 60 die Wertpapieraufsicht, 15 die Versicherungswirtschaft oder Pensionskassen, neun den Verdacht auf Geldwäscherei und zwei Verstöße gegen die ordnungsgemäße Rechnungslegung. 21 waren als Beschwerden zu allgemeinen Aufsichtsthemen zu qualifizieren. Bemerkenswert ist laut Aussendung der Behörde, dass seit Jahren die Hinweise zu Verstößen im Wertpapierbereich signifikant steigen.

Was gemeldet wird

  • Die Hinweise zur Bankenaufsicht bezogen sich laut FMA vor allem auf die Fit&Properness von Inhabern von Schlüsselfunktionen, wie bestimmter Geschäftsleiter oder Aufsichtsräte, auf Mängel in der Transparenz und Governance in Unternehmen sowie nicht erfüllte Meldepflichten und mangelndes Berichtswesen.
  • In der Wertpapieraufsicht betrafen die Hinweise primär Verstöße gegen die Prospektpflicht, aber auch auf für Kunden grob nachteilige Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzprodukten.
  • Hinweise zur Markt- und Börseaufsicht wiesen vor allem auf vermutetes Insider-Trading, Marktmanipulation und Verstoß gegen Ad-Hoc Meldepflichten hin.
  • Im Versicherungswesen wurde auf Mängel bei der Einhaltung der vorvertraglichen Informationspflichten sowie Governance-Themen hingewiesen, insbesondere auch auf die Fit&Properness von Inhabern von Schlüsselfunktionen.

„Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform ist eine wichtige Informationsquelle für die Aufsicht. Die Hinweise decken oft gravierende Missstände in beaufsichtigten Unternehmen auf. Es garantiert dem Hinweisgeber absolute Anonymität, ermöglicht aber gleichzeitig durch ein abgesichertes Postfach auch eine anonyme Kommunikation zwischen Behörde und Hinweisgeber“, so Ettl und Müller: Missstände können so früh erkannt werden, und Schäden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden, heißt es.

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