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NIS2: Wann gilt die neue Manager-Haftung für Cybersecurity

Georg Röhsner, Michael Röhsner, Thomas Gindele ©Günther Peroutka

Wien. Wann gilt die neue Manager-Haftung für Versäumnisse bei der Cybersecurity: Dieser Frage widmeten sich jetzt Eversheds Sutherland und Deutsche Handelskammer in Österreich.

Rund 80 Gäste aus verschiedenen Branchen kamen zum „Business Breakfast“, zu dem die internationale Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland gemeinsam mit der Deutschen Handelskammer in Österreich (AHK) am 15. Februar 2024 eingeladen hat.

Die neue Management-Haftung für Cybersecurity-Pflichten sei sehr ernst zu nehmen, so die Veranstalter: Das zeige auch die rege Diskussion bei dem Event – mehr als ein halbes Jahr vor dem Inkrafttreten.

Die Themen

Nach der Begrüßung durch Georg Röhsner, Managing Partner von Eversheds Sutherland und Thomas Gindele, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Handelskammer in Österreich informierte Michael Röhsner, Rechtsanwalt für Cybersecurity und Datenschutz, über die neue NIS2-Richtlinie und ihre strengen Cybersicherheitsanforderungen an Unternehmen sowie die damit verbundenen Sanktionen.

Ab 17. Oktober 2024 schreibt die neue NIS2-Richtlinie vielen Unternehmen strengere Cybersecurity-Pflichten vor. Künftig sei das Management persönlich verpflichtet, die Umsetzung von angemessenen Präventionsmaßnahmen zu überwachen und Cybersecurity-Schulungen zu absolvieren. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen. „Das Management kann in Zukunft auch persönlich für Schäden durch Cyberangriffe haftbar gemacht werden“, so Michael Röhsner.

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