Wien. Die neue Bundespräsidenten-Stichwahl findet nicht am 2. Oktober statt sondern wird verschoben: Laut Innenminister Wolfgang Sobotka ist eine „einwandfreie und rechtskonforme Wahl“ wegen der Fehlerhaftigkeit der Briefwahlkuverts nicht mehr möglich.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte bei seiner Aufhebung des Ergebnisses des letzten Durchganges strenge Kriterien angesetzt und eine praktisch fehlerfreie Durchführung als Richtschnur gesehen.
Eine Durchführung der jetzigen Wahl am 2. Oktober hätte also das Damoklesschwert einer erneuten Aufhebung bedeutet.
Die Angst vor der Null-Fehler-Doktrin
Mit der Verschiebung des Wahltermins betritt das Innenministerium nun allerdings ebenfalls juristisches Neuland: Da das Bundespräsidentenwahlgesetz diese Situation nicht vorsehe, will Sobotka nun das Parlament ersuchen, die Stichwahl zu verschieben.
Der Innenminister sieht die Möglichkeit, den Wahltermin Ende November oder Anfang Dezember abzuhalten.
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